BSG - Beschluss vom 28.02.2017 (B 5 RS 45/16 B)
Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 23. Juni 2016 wird als unzulässig verworfen. Die Beklagte trägt auch die Kosten des Klägers [...]