BMF - Schreiben vom 04.10.1996 (S 0062)
Die Regelung in Nr. 5 zu § 173 wird wie folgt gefaßt: 5. Das Verschulden des Stpfl. ist nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 unbeachtlich, wenn die Tatsachen oder Beweismittel, die zu einer niedrigeren Steuer führen, in [...]