FG Nürnberg - Urteil vom 17.12.2012 (2 K 1648/12)
Mit ihrer am 29.12.2010 eingereichten Umsatzsteuererklärung für das Streitjahr errechnete die Klägerin eine verbleibende Umsatzsteuer i.H.v. 2.073 €; diese Steuererklärung stand gemäß § 168 Abgabenordnung (AO) einer [...]