Viele Änderungen zum Jahreswechsel
Das Beste kommt zum Schluss! Zum Ende eines gesetzgeberisch hektischen Steuerjahrs wurde das Jahressteuergesetz erst am 20.12.2022 verkündet. Es enthält ein ganzes Bündel an steuerlichen Maßnahmen. Zu nennen sind hier unter anderem eine Anpassung der Regelungen für Arbeiten im häuslichen Arbeitszimmer und im Homeoffice, neue Regelungen für das Betreiben von Photovoltaikanlagen bei privaten sowie gewerblichen Immobilien, Änderungen im Bewertungsgesetz, die zu einer höheren Erbschaft- und Schenkungsteuer bei Immobilienübertragungen führen können, und eine Kindergelderhöhung.
Andere Änderungen zum Jahreswechsel wurden bereits etwas früher beschlossen, etwa Verschärfungen bei Betriebsprüfungen (durch das sog. DAC 7) oder die Anpassung der Steuertarife zur Abmilderung der kalten Progression.
Jetzt informieren!
Fällt es dem Experten bereits schwer, den Überblick über dieses Potpourri der Steueränderungen zum Jahresanfang zu behalten, wie soll es erst Ihren Mandanten gehen?
Lassen Sie Ihre Mandanten in keine Steuerfalle tappen. Sorgen Sie im Gegenteil dafür, dass sie neue Chancen nutzen. Mit der Mandanten-Information zum Jahresanfang 2023 informieren Sie Ihre Mandanten bestmöglich und umfassend über die wichtigsten Änderungen zum Jahreswechsel 2022/2023.
So verpassen sie keine Frist und starten optimal ins Jahr 2023.
Mit unserer Mandanten-Information zum Jahresanfang 2023 beantworten Sie viele Fragen Ihrer Mandanten, wie z.B.
✓ Welche Unterstützungsmaßnahmen und Entlastungen sind beschlossen?
✓ Welche Fristen und Deadlines müssen zwingend eingehalten werden?
✓ Von welchen Ausnahmeregelungen kann ich profitieren?
✓ Wann lohnt sich ein Einspruch?
✓ Welche steuerlichen Gestaltungsoptionen gibt es 2023 für mich?
Ihre Themen in der Mandanten-Information zum Jahresanfang 2023
Unser Rundschreiben zum Jahresanfang beinhaltet u. a. folgende Themen:
Topthemen des Jahressteuergesetzes
- Arbeiten im Homeoffice, häusliches Arbeitszimmer (Geltendmachung von Aufwendungen)
- Verbesserungen bei der Homeofficepauschale ab 2023
- Steuerliche Erleichterungen bei Photovoltaikanlagen
- Erweiterte Möglichkeiten der Gebäudeabschreibung
- Erleichterungen bei aktiven und passiven Rechnungsabgrenzungsposten
Weitere Neuregelungen nach dem JStG
- Erhöhung von Pausch- und Freibeträgen (u.a. Arbeitnehmerpauschbetrag, Entlastungsbetrag Alleinerziehende)
- Verbesserung der Verlustverrechnung bei Kapitaleinkünften von Ehegatten
Neue Regelungen für Betriebsprüfungen
- Verschärfung der Betriebsprüfungen
- Voraussetzungen zum Teilabschluss der Prüfung
- Qualifiziertes Mitwirkungsverlangen
- Prüfungsschwerpunkte
- Meldepflichten für Plattformbetreiber
Inflationsausgleichsgesetz
- Anpassung des Einkommensteuertarifs (Grundfreibeträge, Grenzsteuersatz)
Umsatzsteuer
- Verpflichtende zusammenfassende Meldung durch Unternehmen und Organschaften
- ermäßigter Steuersatz auf Gaslieferungen
Änderungen Bewertungsgesetz
- Änderungen im Ertrags- und Sachwertverfahren zur Bewertung bebauter Grundstücke
u.v.m.
Erfüllen Sie Ihre Informationspflicht als Steuerberater!
Als Steuerberater können Sie oft gar nicht abschätzen, ob Ihre Mandanten von bestimmten Neuregelungen oder Urteilen betroffen sind. Dennoch sind Sie dazu verpflichtet, alle Mandanten bestmöglich und umfassend zu beraten.
Sichern Sie sich deshalb jetzt ab, schaffen Sie Beratungsanlässe und führen Sie Ihre Mandanten durch den Steuerdschungel. Die Mandanten-Information zum Jahresanfang 2023 unterstützt Sie dabei mit Informationen zu allen wichtigen Änderungen im neuen Jahr.
Sie haben weitere Fragen zur Mandanten-Information zum Jahresanfang?
Der Deubner Kundenservice berät Sie gerne. Rufen Sie uns an unter +49 221-937018-0, nutzen Sie unser Kontaktformular oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Per Fax sind wir unter der +49 221-937018-90 zu erreichen.