Amtliche AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums

++Aktuell++ AfA-Varianten 2024: Welche gängigen Abschreibungsmöglichkeiten gibt es und welche Änderungen sind geplant? Hier klicken und mehr zu den aktuellen AfA-Möglichkeiten 2024 erfahren.

 

Als Absetzung für Abnutzung (AfA) wird im Steuerrecht die zu ermittelnde Wertminderung von Anlagegütern bezeichnet. Die Dauer der Abschreibung bemisst sich dabei gemäß § 7 Abs. 1 EStG nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer und der Höhe der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten.

Die amtlichen AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums stellen ein Hilfsmittel zur Schätzung der Nutzungsdauer dar und beruhen auf Erfahrungswerten der Finanzverwaltung. Sie werden vom Bundesfinanzministerium herausgegeben und aktualisiert.

Eine Sonderform der AfA gilt für geringwertige Wirtschaftsgüter (kurz: GwG; § 6 Abs. 2 EStG) bis 1.000 EUR Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten: Bis zu einer Grenze von netto 410 EUR können GwG sofort im Anschaffungsjahr abgeschrieben werden, oder bei Kosten bis zu 1.000 EUR als Sammelposten mit 20 % über 5 Jahre linear abgeschrieben werden.

AfA: Alle Tabellen im Schnellzugriff

Ob AfA-Tabellen zu Gebäuden, zu Pkw oder zu Software – in unserer praktischen Übersicht finden Sie alle branchenspezifischen AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums im Schnellzugriff. Scrollen Sie jetzt weiter oder klicken Sie direkt hier!

Im folgenden haben wir für Sie weiterführenden Beiträge verlinkt, die sich mit der Rechtsprechung, Verwaltung und Gesetzgebung rund um das Thema AfA befassen. Weiter unten erhalten Sie schließlich eine Übersicht über alle AfA-Tabellen von A-Z.

 

Immobilien: Regeln der Aufteilung des Gesamtkaufpreises

Der BFH ist auf die Kaufpreisaufteilung eingegangen, die für die AfA-Bemessungsgrundlage erfolgt. Demnach sind bei Immobilienerwerb zunächst Boden- und Gebäudewert gesondert zu ermitteln und dann die Anschaffungskosten nach dem Verhältnis der beiden Wertanteile in Anschaffungskosten für den Grund- und Boden- sowie den Gebäudeanteil aufzuteilen. Die Bewertungsmethode ist abhängig vom Einzelfall. BFH, Urt. v. 20.09.2022 - IX R 12/21 Hier mehr erfahren!

 

Abschreibungen bei Austausch einer belasteten Immobilie

Der BFH hat die AfA-Bemessung bei einem „verlängerten Vorbehaltsnießbrauch“ geklärt. Hierbei wird die belastete Immobilie veräußert und durch Immobilien ersetzt, bei denen erneut ein entsprechender Nießbrauch eingeräumt wird. Nach dem BFH handelt es sich, wenn der Austausch mit Zustimmung des Nießbrauchers erfolgt, steuerrechtlich um das Fortbestehen des ursprünglichen Vorbehaltsnießbrauchs. BFH, Urt. v. 24.05.2022 - IX R 1/21 Hier mehr erfahren!

 

Immobilien: Abschreibung bei Vermögensverwaltung und Anteilskauf

Inwieweit können Gesellschafter von vermögensverwaltenden Personengesellschaften bei einem Anteilskauf Abschreibungen geltend machen? Nach dem BFH gilt: Bei einem entgeltlichen Erwerb hängt die AfA auf die anteilig miterworbenen abnutzbaren Wirtschaftsgüter des Gesamthandsvermögens von den Anschaffungskosten und der Restnutzungsdauer des jeweiligen Wirtschaftsguts zum Zeitpunkt des Erwerbs ab. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in seiner aktuellen Entscheidung vom 03.05.2022 (IX R 22/19) seine Grundsätze zur steuerlichen Behandlung des Anteilserwerbs an einer vermögensverwaltenden Personalgesellschaft konkretisiert. Hier mehr erfahren!

 

Abschreibung: AfA-Bemessungsgrundlage für Wirtschaftsgüter

Von welcher Bemessungsgrundlage können Absetzungen für Abnutzung (AfA) bei Wirtschaftsgütern vorgenommen werden? Welche Folgen hat eine Betriebsaufgabe? Nach dem BFH liegt eine Betriebsaufgabe auch vor, wenn eine gewerblich geprägte Personengesellschaft diese Prägung verliert. Werden dann Immobilien in Privatvermögen überführt, kann für die Bemessungsgrundlage der gemeine Wert anzusetzen sein. BFH, Urt. v. 22.02.2021 - IX R 13/19 Hier mehr erfahren!

 

AfA Stand 2021: Auswirkungen des zweiten Corona-Steuerhilfegesetz

Das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz ist für die einzelnen Wirtschaftssektoren nicht nur wegen der Mehrwertsteuersenkung und der Erweiterung des steuerlichen Verlustrücktrags von Bedeutung, sondern auch im Rahmen der AfA relevant. Denn vorübergehend ist das Vorgehen der degressiven Abschreibung wieder möglich. Hier klicken und weiterlesen!

 

AfA: Neue Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung veröffentlicht

Das Bundesfinanzministerium hat die Arbeitshilfe zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück überarbeitet und auf den Stand 2020 gebracht. Einen Link zur aktualisierten Version der AfA-Arbeitshilfe samt Anleitung und Excel-Rohtabelle stellen wir Ihnen hier bereit. Klicken Sie hier!

 

BMF ändert Nutzungsdauer für Computer und Software

Mit einem aktuellen Schreiben hat das BMF zu der typisierten Nutzungsdauer von Computerhardware sowie Betriebs- und Anwendersoftware Stellung genommen. Klicken Sie hier um zu erfahren, welche betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer nun angenommen werden kann!

 

BFH entscheidet: AfA für Wiederbepflanzungsrechte im Weinbau?

Eine spannende Frage: Können die Anschaffungskosten für die Wiederbepflanzungsrechte im Weinbau im Wege der AfA abgeschrieben werden? Mit diesem Urteil sorgt der BFH nun für Klarheit. Erfahren Sie hier mehr!

 

Investitionsabzug: Wann ist die Anschaffung eines Luxuswagens unangemessen?

In einem aktuellen Fall vor dem BFH ging es um die Bildung von Ansparabschreibungen bzw. Ansparrücklagen für mehrere hochpreisige Pkws. Außerdem thematisierte das Gericht die Frage einer generellen Angemessenheit hoher Pkw-Aufwendungen. Wie der BFH entschieden hat, haben wir für Sie ausführlich in diesem Beitrag analysiert. Lesen Sie jetzt hier weiter!

 

AfA bei Maklerbetrug: Sind verlorene Aufwendungen steuerlich absetzbar?

Ohne Vertrauen läuft oft nichts im Geschäftsleben. Was aber, wenn man einem Betrüger aufgesessen war und dadurch ein finanzieller Schaden entstanden ist? Inwieweit ein Betrugsschaden aufgrund von Zahlungen an einen betrügerischen Makler bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung berücksichtigt werden kann, hat der BFH in diesem Urteil jetzt klargestellt. Klicken Sie hier!

 

Neue Rechtsprechung zur Absetzung bei Bebauung eines Ehegattengrundstücks

Der BFH hat jüngst entschieden: Bebaut ein Unternehmer ein betrieblich genutztes Grundstück, das ihm zusammen mit seinem Ehegatten gehört, sind Wertsteigerungen der Grundstückshälfte, die dem Ehegatten gehörende Grundstückshälfte nicht einkommensteuerpflichtig. Die Konsequenz: Es können sich erhebliche steuerliche Vorteile für die Absetzung aus Abnutzung (AfA) ergeben. Klicken Sie hier und lesen Sie weiter!

 

FG Düsseldorf zu Kaufpreisaufteilung für Grund und Boden sowie Gebäude – Sachwertverfahren ist vorrangig!

Eine verzwickte Frage: Nach welcher Methode hat die Aufteilung eines Gesamtkaufpreises auf Grund und Boden einerseits und Gebäude andererseits zu erfolgen? Lesen Sie hier die Lösung des FG Düsseldorf!

 

Gesetz zur Förderung des Mietwohnungsneubaus 

Nachdem der Bundesrat zugestimmt hat, ist das Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus in Kraft getreten. Kernstück ist hierbei eine Sonderabschreibung für Investitionen in den Wohnungsbau. Wer neuen Wohnraum schafft, kann diese neben der regulären linearen AfA in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist u.a. eine anschließende Vermietung. Die Höhe der Sonderabschreibung ist begrenzt. Klicken Sie hier und lesen Sie weiter!

 

AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums

Hier finden Sie alle amtlichen AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums, hinterlegt als PDF auf der Webseite des BMF.

AfA-Tabellen A – E:

A
Abfallentsorgungs- und Recyclingwirtschaft

Aluminiumfolienindustrie

B
Baugewerbe

Bekleidungsindustrie

Beton- und Fertigteilindustrie

Bimsbaustoffindustrie

Binnenfischerei, Teichwirtschaft, Fischzucht, fischwirtschaftliche Dienstleistungen

Borstenzurichtung und Pinselindustrie

Brauereien und Mälzereien

Braunkohlebergbau

Brot- und Backwarenindustrie, Herstellung von Tiefkühl-/ Kombinationsbackwaren, Bäckereien, Konditoreien

C
Chemische Industrie

Chemischreinigung, Wäscherei, Färberei

D
Druckereien und Verlagsunternehmen mit Druckerei

E
Eisen-, Blech- und Metallwarenindustrie

Eisen-, Stahl-, und Tempergießereien

Energie- und Wasserversorgung

Erdölgewinnung

Erdölverarbeitung

Erfrischungsgetränke- und Mineralbrunnenindustrie

Essig- und Senffabrikation

AfA-Tabellen F – G:

F
Feinkeramische Industrie

Feinmechanische und Optische Industrie

Fernmeldedienste

Fernseh-, Film- und Hörfunkwirtschaft

Feuerfeste Steinzeugindustrie

Filmtheater

Fischverarbeitungsindustrie und Tierkörperbeseitigung

Fleischmehlindustrie

Fleischwarenindustrie, Fleischer, Schlachthöfe

Forstwirtschaft

Friseurgewerbe und Schönheitssalons

Fruchtsaft-und Fruchtweinindustrie

G
Garnbearbeitung in der Textilindustrie

Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau

Gartenbau

Gastgewerbe

Gesundheitswesen

Gewerbliche Erzeugung und Aufbereitung von Spinnstoffen, Spinnerei, Weberei

Glaserzeugende Industrie (Flachglas, Hohlglas und Glasfaser)

H
Hafenbetriebe

Heil-, Kur-, Sport- und Freizeitbäder

Herstellung von Schreib- und Zeichengeräten

Hochsee- und Küstenfischerei

Hochsee-, Küsten und Binnenschifffahrt

Holzverarbeitende Industrie

Hopfenanbau

Hut- und Stumpenindustrie

Hutstoff-Fabrikation

AfA-Tabellen K – R:

K
Kaffee- und Teeverarbeitung

Kalk-, Gips- und Kreideindustrie

Kalksandsteinindustrie

Kautschukindustrie

Kies-, Sand-, Mörtel- und Transportbetonindustrie

Kraftfahrzeugindustrie

Kreditwirtschaft

Kunststoff verarbeitende Industrie

L
Landwirtschaft und Tierzucht

Lederindustrie (Ledererzeugung)

Lederwaren- und Kofferindustrie

Leichtbauplattenindustrie

Luftfahrtunternehmen und Flughafenbetriebe

M
Maler- und Lackierhandwerk

Maschenindustrie

Maschinenbau

Molkereien und sonstige Milchverwertung

Mühlen (ohne Ölmühlen)

N
Naturstein-Industrie für den Wege-, Bahn-, Wasser- und Betonbau

Naturwerksteinindustrie, Steinbildhauer, Steinmetze

NE-Metallhalbzeugindustrie (NE-Metallhalbzeugwerke und NE-Metallgießereien)

O
Obst- und Gemüseverarbeitungsindustrie

Ölmühlen und Margarineindustrie

P
Personen- und Güterbeförderung (im Straßen- und Schienenverkehr)

R
Rauchwarenverarbeitung

AfA-Tabellen S – Z:

S
Sägeindustrie und Holzbearbeitung

Schiefer- und Tonindustrie

Schiffbau

Schrott- und Abbruchwirtschaft

Schuhindustrie

Seilschwebebahnen und Schlepplifte

Sektkellereien

Spielwarenindustrie

Stahl- und Eisenbau

Stahlverformung

Steinkohlebergbau

Süßwarenindustrie

T
Tabakanbau

Textilveredelung

Torfgewinnung und –aufbereitung

U
Uhrenindustrie

V
Vertrieb von Erdölerzeugnissen

Vulkanisierbetriebe

W
Waren- und Kaufhäuser

Weinbau und Weinhandel

Z
Zahntechniker

Zellstoff, Holzstoff, Papier und Pappe erzeugende Industrie

Zementindustrie

Ziegelindustrie

Zigarettenindustrie

Zigarrenfabrikation

 

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