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Gewinnermittlung bei Handelsschiffen im internationalen Verkehr, sog. Tonnagesteuer (§ 5a EStG)

In seinem Schreiben vom 31.10.2008 (- IV C 6 - S 2133-a/07/10001 - (2008/0103644)) nimmt das Bundesministerium der Finanzen zur Gewinnermittlung bei Handelsschiffen im internationalem Verkehr, der sogenannten Tonnagesteuer gem. § 5a EStG Stellung.

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Gewinnermittlung bei Handelsschiffen im internationalen Verkehr, sog. Tonnagesteuer (§ 5a EStG)

Quelle: BMF - Schreiben vom 31.10.08