Das BFH-Urteils vom 18.10.2007 - VI R 59/06 - ist nach einem aktuellen Schreiben des Bundesministerium der Finanzen nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Lohnsteuerliche Behandlung von Zuzahlungen des Arbeitnehmers zu den Anschaffungskosten eines betrieblichen Kraftfahrzeugs
Quelle: BMF - Schreiben vom 06.02.09