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Kindergeld: Neue Merkblätter der Steuerverwaltung

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat mit zwei ausführlichen Merkblättern Hinweise zu den Voraussetzungen für die Auszahlung des Kindergelds herausgegeben. Die aktualisierten Ausführungen der Steuerverwaltung bieten dabei einen Leitfaden zu vielen praxisrelevanten Fragen des Kindergeldanspruchs aus Sicht der Familienkasse sowie zu einer möglichen Rückzahlungsverpflichtung der Bezieher.

Das erste der aktualisierten Merkblätter enthält auf über vierzig Seiten eine umfangreiche Darstellung der Voraussetzungen und des Verfahrens zur Antragstellung des Kindergelds, während das zweite Merkblatt lediglich eine auf drei Seiten gedrängte Kurzfassung bietet.

Kurzfassung des Merkblatts

Einleitend weist dieses Merkblatt darauf hin, dass es lediglich einen Überblick zum Kindergeld nach dem EStG geben soll und Fragen zum Kindergeld die Familienkasse beantwortet.

Das Merkblatt enthält zunächst allgemeine Hinweise für alle Kindergeldempfänger, wie z. B. über die auszahlende Stelle des Kindergelds (Familienkasse oder jeweilige Dienststelle bei Beschäftigten im öffentlichen Dienst), die generelle Zahlung für Kinder unter 18 Jahren und die Tatsache, dass für die Zahlung für Kinder über 18 Jahren Besonderheiten gelten. Ferner wird die Höhe des monatlichen Kindergelds angegeben. Zudem wird darauf eingegangen, wem das Kindergeld gezahlt wird, wenn das Kind nicht in einem gemeinsamen Haushalt mit beiden Elternteilen lebt.

In einem zweiten Abschnitt werden die besonderen Voraussetzungen erläutert, die für die Gewährung von Kindergeld für Kinder über 18 Jahre gelten. Dabei wird ausführlich darauf eingegangen, wann eine erstmalige Berufsausbildung vorliegt, die zum Bezug von Kindergeld auch für Kinder über 18 Jahre berechtigt, und wann eine schädliche Erwerbstätigkeit dieser Kinder angenommen wird.

Ausführliche Fassung des Merkblatts

Die ausführliche Fassung des Merkblatts geht auf die Voraussetzungen und eventuelle Rückzahlungsverpflichtungen des Kindergelds auf ca. 40 Seiten ein. Dabei enthält das Merkblatt insgesamt 20 Kapitel zzgl. eines Stichwortverzeichnisses. Die Langfassung geht in den einzelnen Kapiteln dabei detailliert auf folgende Fragen ein:

  • Wer erhält Kindergeld?
  • Was müssen Sie als Kindergeldberechtigter ihrer Familienkasse mitteilen?
  • Für welche Kinder kann man Kindergeld erhalten?
  • Welche Voraussetzungen müssen über 18 Jahre alte Kinder zusätzlich erfüllen?
  • Wie hoch ist das Kindergeld?
  • Was ist ein Zählkind?
  • Wer erhält Kindergeld, wenn mehrere Personen anspruchsberechtigt sind?
  • Welche Leistungen schließen die Zahlung von Kindergeld ganz oder teilweise aus?
  • Wann beginnt und wann endet Ihr Anspruch auf Kindergeld?
  • Was müssen Sie tun, um Kindergeld zu bekommen?
  • Welche Nachweise müssen Sie vorlegen?
  • Wie wird Ihnen das Kindergeld gezahlt?
  • Wann ist das Kindergeld an eine andere Person oder eine Behörde auszuzahlen?
  • Wann kann das Kindergeld abgetreten oder gepfändet werden?
  • Wie erfahren Sie von der Entscheidung der Familienkasse?
  • Was können Sie gegen eine Entscheidung tun?
  • Wann müssen Sie Kindergeld zurückzahlen?
  • Wann wird Ihr Kindergeldanspruch überprüft?
  • Wie werden Ihre persönlichen Daten überprüft?

Im Rahmen der einzelnen Kapitel stellt das Merkblatt jeweils die Auffassung der Familienkasse zu den einzelnen Themenkomplexen ausführlich dar. Insoweit enthält dieses Merkblatt keine wesentlichen Neuerungen. Insbesondere geht das Merkblatt noch nicht auf die von der Bundesregierung geplante Erhöhung des Kindergelds von monatlich 4 € in 2015 und von weiteren 2 € in 2016 ein. Es bleibt daher abzuwarten, ob nach der parlamentarischen Verabschiedung des geplanten Gesetzes zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergelds und des Kinderzuschlags eine Änderung/Ergänzung der beiden Merkblätter erforderlich wird.

Praxishinweis

Die beiden Merkblätter zum Kindergeld bieten einen guten Überblick über die Ansicht der Verwaltung, unter welchen Voraussetzungen Kindergeld gewährt wird. Jedem Berater ist daher zu empfehlen, sich zunächst anhand der Langfassung der aktualisierten Merkblätter einen Überblick zu verschaffen, ob ein entsprechender Anspruch auf Kindergeld oder möglicherweise eine Rückzahlungsverpflichtung besteht. Dennoch ist darauf hinzuweisen, dass es zu den einzelnen Themen auch abweichende Ansichten in der Literatur und teilweise auch in der Rechtsprechung gibt, so dass in Zweifelsfällen auch eine von der in dem Merkblatt wiedergegebenen Ansicht abweichende Auffassung vertreten werden kann.

BZSt, Merkblätter zum Kindergeld - auf den Internetseiten des BZSt

Quelle: Rechtsanwalt und Steuerberater Axel Scholz