OFD Rostock - Verfügung vom 14.09.2000 (S 2401 - St 233)
Ein ausländisches Kreditinstitut, das Anteilscheine an einem inländischen Investment-Sondervermögen verwahrt, kann dem Anteilinhaber keine Steuerbescheinigung erteilen, da hierzu nur inländische Kreditinstitute oder [...]