BFH - Beschluß vom 08.11.2001 (VI B 115/01)
Es ist zweifelhaft, ob die Beschwerde zulässig ist; sie ist jedenfalls unbegründet. Es bedarf keiner weiteren Klärung, dass ein seit Jahren im Ausland lebendes Kind, das dort auf Dauer die Schule besucht, nicht schon [...]