BFH - Beschluss vom 12.06.2013 (X B 191/12)
I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) war in den Streitjahren 2002 bis 2005 Alleingesellschafter und einziger Geschäftsführer einer GmbH. Aus der Verpachtung des Anlagevermögens an die GmbH bezog er Einkünfte aus [...]