BFH - Beschluss vom 20.09.2013 (III B 129/12)
Die Beschwerde ist unzulässig. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) hat keine hinreichenden Tatsachen vorgetragen, die schlüssig einen Verfahrensmangel ergeben, der zur Zulassung der Revision gemäß § 115 Abs. 2 Nr. [...]