BFH - Beschluss vom 29.03.2017 (VI R 83/14)
Die Revision des Schuldners gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 25. März 2014 12 K 38/10 wird als unzulässig verworfen. Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Schuldner zu tragen. I. Der [...]