Einigung bei der Erbschaftsteuer: Kann die Reform jetzt kommen?

Kaum zu glauben: Es gibt endlich eine Lösung bei der Erbschaftsteuerreform!

Mit den Worten „Wir haben uns geeinigt.“ veröffentlichte das BMF am Morgen des 20.6.2016 ein entsprechendes Papier, das die Eckpunkte der (neuen!) Reform der Erbschaftsteuer vorstellt.

Ein Grund zum Jubeln? Fast... Denn beim genaueren Hinschauen wird man ein Gefühl nicht los. Ein Gefühl, als hätte man das alles schon einmal gelesen. Warum nur? Ist das etwa der Entwurf von Juni 2015?

Gesetzentwurf: irgendwie bekannt

Die Antwort ist einfach: Ja, ist er. Zwar mit einigen Änderungen, wirklich neu ist der Lösungsansatz aber nicht.

Jedoch: Scheinbar reichen ebendiese Änderungen, um dem monatelangen Streit zwischen CDU, CSU und SPD endlich ein Ende zu setzen. Alle Vertreter der Koalitionsparteien sind mit dem ausgearbeiteten Ergebnis zufrieden. Die Reform kann also endlich auf den Weg gebracht werden!

BMF veröffentlicht Eckpunkte

Im Vergleich zum bereits im Juli 2015 veröffentlichten Entwurf sieht die aktuelle Gesamteinigung vor, dass kleine Unternehmen mit bis zu 5 Mitarbeitern von bürokratischen Hürden verschont bleiben. Bei ihnen soll die Lohnsummenprüfung entfallen.

Für große vererbte Vermögen soll es schwieriger werden, in den Genuss von Vergünstigungen zu kommen. Eine Bedürfnisprüfung wird ab einer Grenze von 26 Mio. EUR fällig. Ab 90 Mio. EUR wird es grundsätzlich gar keine Vergünstigungen mehr geben.

Auch der Begriff des Verwaltungsvermögens soll im Gesetzestext erhalten bleiben, wie es die Bundesländer gefordert haben.

Das BMF hat ein entsprechendes Papier verfasst, das eine kompakte Übersicht über die Änderungen im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf der Reform der Erbschaftsteuer gibt. Das Papier können Sie über diesen Link aufrufen.

Keine Zeit zum Aufatmen: Grüne können Reform noch stoppen 

Endlich gibt es eine Lösung – das entspannte Durchatmen muss aber noch ausbleiben. Denn das neue Erbschaftsteuergesetz hat noch eine Hürde zu nehmen: den Bundesrat.

Der Bundesrat wird zurzeit größtenteils von Rot-Grünen Regierungen besetzt. Das Problem: Die Grünen haben sich bereits vor einem Jahr gegen die geplante Reform der Erbschaft ausgesprochen und sind auch jetzt nicht milder gestimmt.

„Meine Bereitschaft, einen schlechten Kompromiss zu unterstützen, ist gleich null“, kommentierte beispielsweise Monika Heinold, Finanzministerin von Schleswig-Holstein, die Bestrebungen der Regierung vor einigen Wochen gegenüber der Süddeutschen Zeitung.

Ob im Bundesrat die erforderliche Mehrheit zustande kommt, um das Gesetz durchzubringen, steht auf einem anderen Blatt.

Es wird also noch einmal spannend! Kann der jetzt gefasste Kompromiss standhalten und den Bundesrat unbeschadet passieren (und das möglicherweise sogar noch vor der Sommerpause)? Oder blockiert der Bundesrat das Gesetz?

Wir werden Sie dazu weiter auf dem Laufenden halten!

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