Steuerfachangestellte: Was sich ab dem 1.8.2023 durch die neue Ausbildungsverordnung ändert

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Zum 01.08.2023 tritt die modernisierte Ausbildungsverordnung für Steuerfachangestellte in Kraft. Diese Neuerung soll der Tatsache Rechnung tragen, dass viele Geschäfts- und Kanzleiprozesse heute digitalisiert abgewickelt werden.

Zugenommen hat im Bereich der beruflichen Tätigkeit auch die Mandantenbetreuung, so dass zusätzlicher Bedarf an Kommunikationsstrategien und Präsentationstechniken entstanden ist. Auf welche Änderungen sich Auszubildende und Ausbildungskanzleien einstellen müssen, lesen Sie im folgenden Beitrag.

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Zugang zur Berufsausbildung unverändert

In einem Flyer der Bundessteuerberaterkammer heißt es dazu:

„Dein Schulabschluss ist

  • mindestens ein Realschulabschluss,
  • gerne auch das Abitur bzw. die Fachhochschulreife.“

Grundsätzlich gilt allerdings:

Fachliche Voraussetzung für die Ausbildung ist ein qualifizierter Schulabschluss. Damit würde auch ein Hauptschulabschluss ausreichen. Schüler/-innen mit einem mittleren Schulabschluss (Mittlere Reife) oder der allgemeinen Hochschulreife (Abitur) absolvieren die Berufsausbildung zur/zum Steuerfachangestellten allerdings statistisch gesehen erfolgreicher.

Finanzbuchhaltung und Steuerrecht dominieren nach wie vor

Zu den Kernaufgaben des Berufs und damit der Berufsausbildung gehören auch weiterhin

  • Buchführung für Mandanten,
  • Steuererklärungen,
  • Lohn- und Gehaltsabrechnungen für Unternehmen,
  • Erstellung von Jahresabschlüssen
  • sowie allgemeine Büroarbeiten.

Diese Neuerungen bringt die Ausbildungsverordnung

In die neue Ausbildungsverordnung wurden neue berufsrechtliche Ausbildungsinhalte aufgenommen und die bestehenden steuerfachlichen Inhalte neu strukturiert und aktualisiert. Anstelle des klassischen Fächerkanons wurden die Ausbildungsinhalte in Berufsbildpositionen abgebildet, die den betrieblichen Handlungsfeldern im Kanzlei- und Arbeitsalltag entsprechen. Die neuen Berufsbildpositionen sind:

  • allgemein Organisation von Arbeitsprozessen
  • steuerfachliche und betriebswirtschaftliche Inhalte
  • berufs- und datenschutzrechtliche Anforderungen
  • Kommunikation und Kooperation mit internen und externen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern

Neue Ausbildungsinhalte betreffen insbesondere

  • die Stellung der Steuerberater/innen als unabhängiges Organ der Steuerrechtspflege,
  • die Unterstützung bei der Erfüllung der Pflichten zur Geldwäscheprävention,
  • die Anwendung der Steuerberatervergütungsverordnung,
  • Fragen der digitalisierten Arbeitsorganisation wie technische Entwicklungen und deren Auswirkungen auf die steuerliche und wirtschaftliche Beratung.

Auszubildende im Beruf Steuerfachangestellte sollen künftig dazu befähigt werden, Datenflüsse und Schnittstellen zu beachten und Maßnahmen zur Verbesserung und Optimierung von digitalen Geschäftsabläufen vorschlagen zu können. Dabei wird auch die digitale Kommunikation mit der Finanzverwaltung und den Finanzgerichten berücksichtigt.

Zudem wurde die Recherche von berufsspezifischen Informationen in Fachdatenbanken und der Umgang mit dem betrieblichen Dokumentenmanagementsystem wurde in die neue Verordnung aufgenommen.

Auch die Zusammenarbeit mit Mandanten sowie weiteren Ansprechpartnern, u.a. der Finanzverwaltung, Sozial- und Rentenversicherungsträgern, Banken und Versicherungen, hat einen höheren Stellenwert erhalten.

Schließlich wurde auch die Anwendung von Informations-, Kommunikations- und Präsentationstechniken in die Ausbildungsinhalte aufgenommen, da entsprechende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Kanzleialltag immer mehr eingesetzt werden müssen.

Neuer Rahmenlehrplan für den Berufsschulunterricht

Die weitaus größten Änderungen hat der Rahmenlehrplan für die Ausbildung in den Berufsschulen erfahren. Aus den klassischen Unterrichtsfächern wurden Lernfelder, die aus betrieblichen Handlungsfeldern abgeleitet sind und in denen jetzt fächerübergreifend unterrichtet wird.

Statt vorrangig die Anwendung von Wissen zu vermitteln, stellt das Lernfeldkonzept den Erwerb von Kompetenzen durch Handeln in den Vordergrund. Auszubildende sollen durch diesen Perspektivwechsel die Möglichkeit erhalten, das erforderliche Fachwissen besser und zielgerichteter zu erlernen und umzusetzen.

Prüfungen nach der neuen Ausbildungsverordnung

Zunächst ist festzuhalten: Die Prüfungsform mit Zwischen- und Abschlussprüfung wurde beibehalten. Die Inhalte des schriftlichen und des mündlichen Teils der Prüfung wurden aber vollständig neu zugeschnitten. Anstelle der bekannten Prüfungsfächer wurden Prüfungsbereiche gebildet.

Fazit

Die Neuordnung der Berufsausbildung stellt Ausbildungsbetriebe, vor allem jedoch die Berufsschulen vor besondere Herausforderungen. Durch den neuen Rahmenlehrplan ergeben sich wesentliche Änderungen in der didaktischen Jahresplanung der Berufsschulen.

Die praxisorientierte Ausrichtung der Berufsausbildung ist zwar zu begrüßen, in der Umsetzung jedoch aufwendig. Derzeit ist zudem nicht konkret erkennbar, wie kommende Prüfungsaufgaben gestaltet werden, um den Anforderungen der neuen Ausbildungsverordnung gerecht zu werden.

Die Auszubildenden des Einstellungsjahrgangs 2023 werden sich also nicht nur auf die neue Ausbildungsverordnung einstellen müssen, sondern sich auch die eine oder andere Unsicherheit der Berufsschulen in der konkreten Umsetzung gefasst machen müssen.

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