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Grenzenloses Einkaufen

Immer mehr EU-Bürger gehen grenzüberschreitend einkaufen. So haben 26 Prozent aller EU-Bürger im letzten Jahr mindestens einen Einkauf außerhalb ihres Wohnlandes getätigt. Im Jahr 2003 waren es nur 12 Prozent.

Dies sind die Ergebnisse der Eurobarometer-Umfrage zum Verbraucherschutz im Binnenmarkt. Allerdings konnte das Vertrauen in den grenzüberschreitenden Online-Handel nicht entsprechend hinzugewinnen. Zwar wird der elektronische Handel immer beliebter, doch nur 6 Prozent aller Bürger haben über einen Internet-Händler aus einem anderen EU-Staat eingekauft.

Markos Kyprianou, EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz, erklärte: „Dass das grenzüberschreitende Einkaufen zunimmt, macht deutlich, dass die Vorstellung der Kommission von einem Endverbrauchermarkt ohne Grenzen Gestalt annimmt. Allerdings bleibt noch manches zu tun, bis die Verbraucher und der Handel das wirkliche Potenzial des Europäischen Binnenmarkts im Einzelhandel voll ausschöpfen können. Die Verbraucher scheinen zwar zunehmend Vertrauen in den Online-Handel zu setzen, aber nicht in den Internet-Handel mit Anbietern aus anderen Mitgliedstaaten.“

 

 

 

Die Umfrage wurde im Februar und März 2006 durchgeführt. Befragt wurden rund 25 000 Bürger und Bürgerinnen in der gesamten EU. Nahezu zwei Drittel der EU-Bürger sind der Auffassung, größeren Schwierigkeiten zu begegnen, wenn sie bei einem Gewerbetreibenden mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat Waren bestellen oder eine Dienstleistung in Auftrag geben. Befürchtet werden vor allem Probleme im Falle einer Beschwerde oder Rückgabe der Waren.

 

 

42 Prozent der Befragten erklärten, ihre Rechte am besten durch klare, transparente Preisangaben gesichert zu sehen. Dagegen liegt für 35 Prozent der beste Verbraucherschutz in dem ihnen gesetzlich verbrieften Rückgaberecht innerhalb der ihnen zustehenden Bedenkzeit. Jeder dritte Befragte gab an, sich als Verbraucher optimal geschützt zu sehen, wenn er sein Recht auf Ersatzleistung oder auf Widerruf eines Kaufvertrags geltend machen könne, sollte die gekaufte Ware nicht mit dem übereinstimmen, was er mit dem Verkäufer abgemacht hat.

Quelle: EU-Kommission - Pressemitteilung vom 27.09.06