Betriebswirt. Beratung, Steuerberatung -

Reform der Telekommunikation

Die EU-Kommission hat drei Studien zu Schlüsselthemen der Reform der EU-Telekommunikationsvorschriften vorgestellt. Die Ergebnisse sollen als Anregung und Diskussionsgrundlage in die laufenden Beratungen über die geplante Reform eingehen. Die Studien beschäftigen sich mit Wettbewerbsfragen, dem Regelungsrahmen sowie Wachstum und Investitionen im Sektor der elektronischen Kommunikation.

Die Studien sind nicht bindend, sollen aber zur öffentlichen Beratung über die geplante Reform beitragen.

Viviane Reding, EU-Kommissarin für Informationsgesellschaft und Medien, erklärte: „Die diesjährige Überarbeitung der EU-Telekommunikationsvorschriften ist für Wettbewerb, Investitionen und Wachstum in Europa entscheidend. Die heute veröffentlichten Studien sind ein willkommener Beitrag zur Debatte und zu unseren Überlegungen über die Reform der Telekom-Regeln, bei denen wir die Interessengruppen und ihre Beiträge aktiv einbeziehen werden. Wenn wir eine wettbewerbsfähige, auf Wissen gestützte europäische Wirtschaft anstreben, müssen wir den Schwerpunkt legen auf die Vollendung des Binnenmarktes für elektronische Kommunikation mit einem verstärkten grenzüberschreitenden Wettbewerb und einer optimalen Nutzung des Funkfrequenzspektrums für drahtlose Kommunikation.“

 

 

 

Die erste der drei Fachstudien fand heraus, dass neben Faktoren wie Bevölkerungsdichte und Pro-Kopf-BIP vor allem wirksame nationale Regelungen auf Grundlage des EU-Telekommunikationsrechts wichtige Investitionsanreize geben. Die Studie bestätigt damit die Einschätzung der EU-Kommission, dass „Regulierungsferien“ kontraproduktiv für die gesamte EU wären.

 

 

Eine weitere Studie nennt 65 konkrete Reformvorschläge zum derzeitigen Regelungsrahmen, darunter die Straffung des Marktprüfungsverfahrens, die Verbesserung der Rechtsmittelverfahren vor den einzelstaatlichen Gerichten und die Schaffung europaweiter Genehmigungen für Kommunikationsdienste. Die Experten empfehlen zudem, dass die strukturelle Trennung für die nationalen Regulierungsbehörden ein letztes Mittel bei der Vorabregulierung sein sollte und die organisatorische und funktionelle Trennung in die Maßnahmenliste zur Vorabregulierung aufzunehmen wäre.

 

 

 

In der dritten Studie geht es um den Stand des Wettbewerbs bei Schmalband-, Breitband- und Mobildiensten. Darin wird unter anderem die Aufhebung eines Großteils der Regulierungen von Endkundenmärkten empfohlen.

Quelle: EU-Kommission - Pressemitteilung vom 25.08.06