Steuerberatung -

Alkoholsteuer: 2010 wird Bier 1,2 Cent teurer

Die EU-Kommission hat vorgeschlagen, die Mindestverbrauchssteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke ab 2008 anzuheben. Damit kommt sie einer Forderung der Finanzminister der Mitgliedstaaten nach und passt die Mindestsätze an die Inflation seit 1992 an.

Die aktuellen Sätze gelten seit fast 15 Jahren. Die meisten Mitgliedstaaten sind von der Erhöhung der Mindestsätze nicht betroffen, da ihre nationalen Steuersätze bereits über den neuen Mindestsätzen liegen. In Deutschland ergeben sich Veränderungen lediglich beim Bier, das um 1,2 Cent pro halben Liter teurer würde. Dafür gibt es eine Übergangsfrist bis zum Jahr 2010.

„Die Mindestsätze sind die Ecksteine des EU-Verbrauchsteuersystems, das 1992 als Mindesterfordernis für das Funktionieren des Binnenmarktes vereinbart worden ist“, sagte László Kovács, EU-Kommissar für Steuern und Zollunion. „Eine Erhöhung der Mindestsätze ist notwendig, um zu dem 1992 vereinbarten Ausgangspunkt zurückzugelangen.“

 

 

 

Der Vorschlag geht zurück auf die Forderung des Rates von April 2005, die Mindeststeuersätze zu erhöhen und damit zu vermeiden, dass sie im Laufe der Zeit ihre Bedeutung verlieren. Um die Aushöhlung des EU-Systems der Mindestsätze zu vermeiden, strebt die EU-Kommission nun eine Art Inflationsbereinigung an. Vorgesehen sind Übergangsfristen, abhängig von der Höhe der geforderten Anhebung der nationalen Mindeststeuern. Die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen des Vorschlags werden minimal sein. Für den Verbraucher liegt die Erhöhung voraussichtlich unter der EU typischen jährlichen Inflationsrate.

 

 

Für kleine und mittlere Unternehmen (Brauereien und Brennereien) können ermäßigte Sätze gelten, wobei dies jedoch von jedem Mitgliedstaat selbst zu regeln ist.

Quelle: EU-Kommission - Pressemitteilung vom 08.09.06