Steuerberatung -

Belegnachweis für steuerfreie Lieferungen

Die Voraussetzungen für eine steuerfreie Ausfuhrlieferung bzw. eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung müssen sich aus den Belegen eindeutig und leicht nachprüfbar ergeben. Hierzu gehört, dass zweifelsfrei feststeht, wer das fragliche Wirtschaftsgut in wessen Verantwortung (im eigenen Namen oder als Beauftragter eines Dritten) ins Ausland überführt.

Handelt die Person, die das Wirtschaftsgut beim inländischen Unternehmer abholt, nicht im eigenen Namen, sondern im Auftrag des Käufers, müssen die Personalien des Abholers und seine Handlungsbefugnis für den Käufer zweifelsfrei feststehen.

Es geht z.B. zu Lasten des Unternehmers, wenn unklar ist, für wen der Abholer handelt, für das Fahrzeug eine Ausfuhrerklärung ins Ausland nicht vorliegt oder unleserliche Unterschriften in der Rubrik ,Käufer/Abholer" enthalten sind, ohne klarzustellen, um wen es sich tatsächlich handelt. In Versendungsfällen genügt ein CMR-Frachtbrief den Beleganforderungen nicht, wenn er nur die Übergabe an den Frachtführer, jedoch nicht die erfolgreiche Versendung an den Käufer im Ausland dokumentiert.

Nach Auffassung des BFH ist noch nicht geklärt, welche Anforderungen an den Nachweis einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung zu stellen sind und unter welchen Voraussetzungen sich ein Unternehmer auf die Regelung zum Gutglaubensschutz in § 6a Abs. 4 UStG berufen kann. Aussetzung der Vollziehung - ggf. mit Anordnung einer Sicherheitsleistung - ist daher zu gewähren (BFH, Beschl. v. 25.11.2005 - V B 75/05).

Beschluß des FG Saarland vom 15.12.2005 (1 V 277/05)

Quelle: FG Saarland - Beschluß vom 15.12.05