Steuerberatung -

Bestellung eines dinglichen Wohnrechts gegen Übertragung eines Grundstücks

Ein privater Grundstückserwerb gegen die Verpflichtung, dieses mit einem Wohngebäude zu bebauen und dem Veräußerer ein dingliches Wohnrecht an einer der Wohnungen zu bestellen, war nach bisheriger Auffassung der Finanzverwaltung wie ein entgeltlicher Zuwendungsnießbrauch zu behandeln, obwohl der BFH in seinem Urteil vom 21.02.1991 (BStBl 1992 II, 718) festgestellt hatte, dass der Vorgang als Anschaffungskosten des Grundstücks zu beurteilen sei.

Die Finanzverwaltung hatte dieses Urteil nicht angewandt. Nunmehr hat ein Umdenken stattgefunden. Das BMF-Schreiben vom 24.07.1998 (BStBl 1998 I S. 914) zur „Einkommensteuerlichen Behandlung des Nießbrauchs und anderer Nutzungsrechte bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung“ ist unter der Rz 33 Satz 3 dahingehend geändert worden, dass „die Übertragung eines Grundstücks gegen die Verpflichtung, dieses mit einem Wohngebäude zu bebauen und dem Veräußerer ein dingliches Wohnrecht an einer Wohnung zu bestellen, keine entgeltliche Überlassung der Wohnung, sondern ein auf die Anschaffung des Grundstücks gerichtetes Rechtsgeschäft darstellt“.

Hinweis: Diese Grundsätze sind von den Finanzbehörden in allen noch offenen Fällen anzuwenden. Führt die Anwendung der Grundsätze zu einem Nachteil gegenüber der bisherigen Verwaltungsauffassung, ist das Schreiben erstmals dann anzuwenden, wenn die Bestellung eines dinglichen Wohnrechts gegen Übertragung eines Grundstücks im privaten Bereich nach dem 31.05.2006 erfolgt ist.

Verwaltungsanweisung im Volltext

Quelle: BMF - vom 23.06.06