Steuerberatung -

Besteuerung ertragsunabhängiger Elemente vom Tisch?

Die Zeichen mehren sich, dass zumindest im Rahmen der Reform der Körperschaftsteuer nicht länger über die Besteuerung ertragsunabhängiger Elemente nachgedacht wird.

Die ursprünglich geplante teilweise Besteuerung von Zins-, Miet- und Pachtaufwendungen sowie von Leasingraten und Lizenzgebühren sollte die Senkung des Steuersatzes gegenfinanzieren.

DStV-Präsident Jürgen Pinne begrüßt das Umdenken ausdrücklich. Durch die bisherigen Pläne der Bundesregierung wurden Unternehmen unter Generalverdacht gestellt, durch steuermotivierte Finanzierungsstrukturen dem Staat Einnahmen vorenthalten zu wollen, so Pinne. Dabei sind viele Unternehmen, insbesondere neugegründete, auf Fremdfinanzierungen aus wirtschaftlicher Notwendigkeit angewiesen. Die Einbeziehung des Zinsaufwands in die körperschaftsteuerliche Bemessungsgrundlage  wäre existenzbedrohend. Mit Blick auf die Gewerbesteuer fordert Pinne die Verantwortlichen nochmals eindrücklich auf, ganz auf die Besteuerung ertragsunabhängiger Elemente zu verzichten. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen mit geringem Eigenkapital, die Kredite dringend benötigen und diese nicht zum Zweck der  Steuergestaltung aufnehmen, wären durch eine solche Substanzbesteuerung betroffen.

Quelle: Deutscher Steuerberaterverband e.V. - Pressemitteilung vom 06.09.06