Steuerberatung -

Betriebsvermögen: Wegfall der Steuervergünstigungen bei Insolvenz

Der Nachversteuerungstatbestand des § 13a Abs. 5 Nr. 4 ErbStG erfasst auch die Auflösung der Kapitalgesellschaft innerhalb der fünfjährigen Behaltensfrist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Auch der BFH hat mit Urteil vom 16.02.2005 (II R 39/03; BStBl II, 571) entschieden, dass der Wegfall der Steuervergünstigungen nach § 13a ErbStG unabhängig davon eintrete, aus welchen Gründen das begünstigt erworbene Betriebsvermögen veräußert oder der Betrieb aufgegeben werde. Eine teleologische Reduktion des Nachversteuerungstatbestands komme insoweit nicht in Betracht. Daher ist es ohne Bedeutung, ob die Aufgabe des Betriebsvermögens auf einem Entschluss des Steuerpflichtigen beruht oder zwangsweise erfolgt.

Hinweis: Allerdings hält man die Nachsteuer im Fall der Insolvenz der Kapitalgesellschaft im Schrifttum zum Teil nicht für gerechtfertigt (Jülicher in Troll/Gebel/Jülicher, ErbStG, § 13a, Tz. 335), weil sich die Leistungsfähigkeit des vormals begünstigten Erwerbs durch die Insolvenz nicht erhöht hat.

Urteil im Volltext

Quelle: FG Münster - Urteil vom 19.01.06