Steuerberatung -

Bewertung von mehrjährigen Baumschulkulturen

Das BMF hat für die Wirtschaftsjahre 2006/2007 und 2007/2008 Vereinfachungsregelungen bezüglich der Bewertung von mehrjährigen Baumschulkulturen nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG herausgegeben.

Danach sind die Baumschulkulturen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs oder eines Gewerbebetriebs nur insgesamt entweder nach den angegebenen Richtsätzen oder einzeln zu bewerten.

Werden die Richtsätze angewandt, so ist eine Bewertung mit dem Teilwert nicht möglich. Die gewählte Bewertungsmethode ist grundsätzlich beizubehalten (Bewertungsstetigkeit nach § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB). Auf eine andere Bewertungsmethode kann nur übergegangen werden, wenn sich die betrieblichen Verhältnisse wesentlich geändert haben.

Die Regelungen gelten erstmals für das Wirtschaftsjahr 1997/1998 bzw. das mit dem Kalenderjahr 1998 übereinstimmende Wirtschaftsjahr. Sie sind letztmals für das Wirtschaftsjahr 2007/2008 bzw. das mit dem Kalenderjahr 2008 übereinstimmende Wirtschaftsjahr anzuwenden. Für das Wirtschaftsjahr 1997/1998 bzw. 1998 sind Übergangsregelungen vorgesehen.

Verwaltungsanweisung im Volltext

Quelle: BMF - Schreiben vom 10.08.06