Steuerberatung -

Erfolgreiche Geldanlage gegen Inflationsrisiken

Am 08.03.2006 hat Deutschland die erste Bundesanleihe emittiert, deren Zinszahlungen an die Inflationsrate im Euro-Raum gekoppelt sind. Die 1,5%ige Anleihe läuft bis 15.04.2016.

Die erste Bundesanleihe mit Inflationsschutz ist erfolgreich platziert worden. Mit einem AusgabeCupon von 1,5 % liegt der Renditeabstand zur vergleichbaren klassischen zehnjährigen Bundesanleihen gut 2 % niedriger. Käufer preisen also in das neue Papier eine Inflationserwartung in dieser Höhe ein. Die erste inflationsindexierte Bundesanleihe wird auch an der Börse Frankfurt (ISIN DE0001030500) und anderen heimischen Plätzen gehandelt, so dass auch Privatanleger zugreifen und sich damit gegen Preissteigerungsrisiken absichern können.
Zu beachten ist, dass Kursgewinne, anders als bei Festverzinslichen, als Kapitaleinnahmen nach § 20 EStG gelten und auch dem Zinsabschlag unterliegen. Diesen Renditeabschlag müssen Anleger einkalkulieren, wenn sie sich einen Inflationsbond statt einer herkömmlichen Bundesanleihe zulegen möchten.

Das Emissionsvolumen der ersten deutschen Bundesanleihe mit Inflationsschutz betrug insgesamt 5,5 Milliarden €. Bei diesen am Anstieg der Lebenshaltungskosten orientierten Rentenwerte gibt es wie bei klassischen Anleihen regelmäßig Zinsen für den Anleger und am Ende der Laufzeit das Geld zurück. Allerdings sind Zins und Tilgung über einen Index an die Inflationsentwicklung gekoppelt. Die Finanzagentur des Bundes hat sich im konkreten Fall für den „unrevidierten harmonisierten Verbraucherpreisindex des Euro-Raums ohne Tabakprodukte” HVPIxT entschieden. Dieser Zuwachs wird auf den Cupon von 1,5 % und den Nennwert während der Laufzeit aufgeschlagen.

Tipp: Der tägliche Referenzindex sowie die aktuelle Verhältniszahl werden unter www.deutsche-finanzagentur.de veröffentlicht.
Der Cupon bemisst sich jeweils nach dem aufgestockten Nennwert und ergibt in Folge dessen permanent steigende Zinssätze bei anziehender Inflation und einen höheren Rückgabewert bei Fälligkeit oder dem vorzeitigen Verkauf. Die Anpassung erfolgt gewöhnlich nur in einer Richtung, und zwar nach oben. Kommt es zu fallenden Preisen, also einer Deflation, sinkt der einmal erreichte Nennwert lediglich bis auf sein Ausgangsniveau zurück. Das gilt auch für die neue Bundesanleihe.

Die Absicherung gegen die Inflation bieten die Emittenten natürlich nicht kostenlos an. Sie justieren den Zinssatz unter dem von Cupons vergleichbarer festverzinslicher Anleihen mit gleicher Laufzeit. So beträgt der Anfangszins bei der neuen Bundesanleihe mit zehnjähriger Laufzeit 1,5 %, vergleichbare Festverzinsliche bieten über 3,5 %. Steigen die Lebenserhaltungskosten während der Laufzeit wider Erwarten nicht oder nur geringfügig, fahren Investoren mit herkömmlichen Anleihen besser. In diesem Fall profitiert also die Staatskasse als Schuldner und nicht der Anleger.

Anleger müssen bei inflationsindexierten Anleihen eine steuerliche Besonderheit beachten. Der aufgelaufene Anleihegewinn ist unabhängig von der Haltedauer als Kapitaleinnahme zu versteuern und unterliegt dem Zinsabschlag, so dass das errechnete Kursplus mit dem Finanzamt geteilt werden muss. Bei herkömmlichen Rentenpapieren ist ein Verkauf nach einem Jahr hingegen (noch) steuerfrei. Allerdings bietet sich Anlegern die Möglichkeit, die Steuerpflicht des anziehenden Nennwertes in die Zukunft zu verlagern. Das ist ähnlich wie bei Zerobonds für Sparer interessant, die eine geringere Steuerprogression bei Laufzeitende oder einem vorherigen Verkaufszeitpunkt erwarten.

Der steuerliche Hintergrund

Beispiel

Bei einem festverzinslichen Papier mit gleicher Laufzeit wie im Beispielsfall könnten rund 450 € Zinsen vereinnahmt werden, bei Fälligkeit keine Kursgewinne und während der Laufzeit sogar Verluste. Die Absicherung gegen die Inflation bieten die Emittenten nicht kostenlos an. Sie justieren den Zinssatz unter dem von Cupons vergleichbarer festverzinslicher Anleihen mit gleicher Laufzeit. Steigen die Lebenserhaltungskosten während der Laufzeit wider Erwarten nicht oder nur geringfügig, fahren Investoren mit herkömmlichen Festverzinslichen besser.

Anlage-Hinweis: Kaufinteressierte müssen über die gesamte Laufzeit von steigenden Inflationsraten ausgehen, sonst sind die Renditen der Festverzinslichen höher. Der aufgelaufene Anleihegewinn stellt eine Kapitaleinnahme dar, so dass die Nachsteuerrendite aus dem Kursplus geringer ausfällt. Bei herkömmlichen Rentenpapieren ist ein Verkauf nach einem Jahr steuerfrei, was besonders in Zeiten fallender Zinsen und Kaufkursen von unter 100 % lukrativ ist.
Die laufenden Zinsen aus inflationsindexierten Anleihen stellen bei Zufluss Einnahmen aus Kapitalvermögen i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 dar und unterliegen dem Zinsabschlag. Der Gesetzgeber behandelt die Papiere als Þ Finanzinnovationen, da die Höhe der Erträge zwar von einem ungewissen Ereignis abhängen, die Rückzahlung aber garantiert ist (§ 20 Abs. 2 Nr. 4c i.V.m. Satz 4 EStG). Damit sind Kursgewinne über alle Laufzeiten hinweg als Kapitaleinnahme zu versteuern. Da die Emissionsrendite zu Beginn nicht bekannt ist, muss stets die Marktrendite angesetzt werden. Bei Verkauf oder Fälligkeit wird Zinsabschlag fällig.


Steuer-Tipp: Eine steuerliche Belastung des in der Regel permanent anwachsenden Kursplus der Indexanleihe entsteht erst bei Fälligkeit oder Verkauf. Diesen Grundsatz nutzen Anleger, die während der Laufzeit eine hohe und gegen Ende hin eine geringere Progression erwarten. Damit gelingt es, die Besteuerung exakt auf den Zeitpunkt zu bestimmen, in dem die Einkünfte voraussichtlich geringer sein werden. Der Sparerfreibetrag wird während der Laufzeit von den anfallenden Zinsauszahlungen in Anspruch genommen, so dass er in keinem Fall ungenutzt bleibt.

Der Auszug ist dem Ratgeber „Kapitalanlage und Steuern“, Seite 253 entnommen

Quelle: Anlagetipp - vom 08.03.06