Steuerberatung -

Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks neu denken!

Wirtschaftsverbände appellieren an Ministerpräsidenten

Im Streit um die GEZ-Gebühr auf internetfähige Rechner fordern die Wirtschaftsverbände die Ministerpräsidenten der Länder auf, dem schleswig-holsteinischen Vorschlag zu folgen und die Gebührenpflicht vorerst weiter auszusetzen.

Anlass für den Appell ist die Konferenz der Länder am 21.09.2006, auf der die GEZ-Gebühr bestätigt werden soll.

 


Die durch eine Aussetzung gewonnene Übergangszeit müsse genutzt werden, um ernsthaft eine Reform der Rundfunkfinanzierung zu diskutieren. Das Finanzierungssystem des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sei fast 50 Jahre alt und längst überholt. Es könne nicht sein, dass das Gebührenaufkommen mit der Anzahl der Geräte stetig zunehme, auch wenn die Zahl der Nutzer gleich bleibe.

 


Die Empörung bei den Unternehmen darüber, dass sie ab dem 01.01.2007 GEZ-Gebühren entrichten müssen, nur weil ihre PCs und Handys als unverzichtbare Arbeitsgeräte internetfähig sind, sei groß, so die Verbände weiter. Selbst die Begrenzung der Gebührenpflicht auf die Grundgebühr von 5,52 Euro ändere nichts an der Grundproblematik des bisherigen Systems der Rundfunkfinanzierung.

 


Unterzeichner der gemeinsamen Erklärung sind der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom, der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR), der Bundesverband der Freien Berufe (BFB), der Bundesverband Technik des Einzelhandels (BVT), der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga), der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK), der Deutsche ReiseVerband (DRV), der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE), der Hotelverband Deutschland (IHA), der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) und der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH).

Quelle: IHK - Pressemitteilung vom 20.09.06