Steuerberatung -

Finanzierung unter Einsatz von Lebensversicherungen

Die OFD Münster nimmt Stellung zur Behandlung von Fällen, in denen Versicherungsunternehmen bzw. Kreditinstitute bei Vorliegen so genannter "Neuverträge" (Lebensversicherungsverträge mit Vertragsabschluss nach dem 31.12.2004) Anzeigen nach § 29 EStDV erstellen und an die entsprechenden Wohnsitzfinanzämter der Versicherungsnehmer übersandt haben.

Die OFD weist darauf hin, dass nach § 29 EStDV solche Anzeigen nur bei Lebensversicherungen zu versenden sind, deren Laufzeit vor dem 01.01.2005 begonnen hat, da sich durch das Alterseinkünftegesetz die steuerliche Behandlung von Lebensversicherungen grundlegend geändert hat.

Da für Lebensversicherungen, die nach dem 31.12.2004 abgeschlossen wurden, ein Sonderausgabenabzug nicht in Betracht kommt und die Erträge nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG n.F. zu versteuern sind, sei es unerheblich, ob eine Lebensversicherung der Tilgung oder Sicherung eines Darlehens diene. Bei Neuverträgen sei daher eine Unterscheidung zwischen steuerschädlicher und steuerunschädlicher Verwendung nicht mehr erforderlich.

Verwaltungsanweiwung im Volltext

Quelle: OFD Münster - Kurzinformation Einkommensteuer Nr. 016/2006 vom 31.07.05