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Günstige Aussichten für Hedge-Fonds – aber derzeit nur auf der Steuerseite

Seit 2004 sind Hedge-Fonds auch im Inland zum Vertrieb zugelassen. Nachfrage und Rendite sind aber eher bescheiden. Dafür fallen kaum steuerpflichtige Einnahmen an.

Anfang 2004 wurden Hedge-Fonds mit großem Echo erstmals in Deutschland zum Vertrieb zugelassen. Zuvor konnten deutsche Anleger solche Produkte zwar erwerben, waren aber mit Blick auf das Finanzamt in Bedrängnis. Entweder versteuerten sie die Erträge dieser als schwarze Fonds eingestuften Papiere, dann waren hohe Pauschalabgaben fällig. Oder die im Auslandsdepot liegenden Werte wurden bei den Angaben zu den Kapitalerträgen einfach unterschlagen. Dies sollte durch die neue Inlandsoffensive über das Gesetz zur Modernisierung des Investmentwesens anders werden, Hedge-Fonds haben nunmehr über InvG und InvStG keine Nachteile und lediglich einige Einschränkungen im Vergleich zu herkömmlichen Aktienfonds und können ihre realisierten Gewinne steuerfrei ausschütten.

Aber der erhoffte Erfolg ist bislang ausgeblieben. Sowohl die Wertentwicklung der bestehenden 43 Fonds als auch die Mittelzuflüsse von bislang rund 2,1 Milliarden Euro fallen eher enttäuschend aus. Jahresrenditen über drei Prozent waren die Ausnahme und Durchschnittsergebnisse nur knapp über der Nulllinie eher die Regel, so dass der beim Erwerb bezahlte Ausgabeaufschlag noch nicht einmal herein geholt wurde. Fast jeder herkömmliche Aktienfonds konnte 2005 eine deutlich bessere Performance vorweisen. Ein Grund hierfür ist, dass die Gesellschaften bei den Gebühren ordentlich zugreifen, über laufende Verwaltungskosten sowie einer Erfolgsprovision. Kein Wunder, dass im Frühjahr 2006 bereits zwei Hedge-Fonds ihren Vertrieb mangels Rentabilität wieder eingestellt haben.

Trotz der bislang mageren Ergebnisse sollten Anleger das zumindest im Inland neue Produkt nicht links liegen lassen. Hedge-Fonds eignen sich nämlich hervorragend zur Absicherung eines Depots, da es kaum gleichlaufende Tendenzen zu den Aktien- und Rentenmärkten gibt. Hegde-Fonds-Manager wenden verschiedene Anlagestrategien an, um auf die erwünschte positive Rendite zu kommen. So werden Fehlentwicklungen an einzelnen Märkten gesucht und die Kurs- und Zinsdifferenzen an verschiedenen Orten ausgenutzt. Beliebt ist auch die Investition in Wandelanleihen, bei denen Aktie oder Anleihe unterbewertet sind.
Andere Fonds setzen auf Unternehmen, bei denen Fusion, Übernahme oder Liquidation wahrscheinlich erscheint. Generell wird die Strategie verfolgt, auf einen bestehenden Börsentrend aufzuspringen und steigende oder fallende Kurse durch massive Käufe oder Verkäufe noch zu verstärken. Andere Fonds setzen eher auf Erholungstendenzen, etwa bei maroden Firmen, instabilen Ländern oder schwache Währungen. Verstärkt wird die gesamte Spekulation noch dadurch, dass neben den Anlagegeldern auch Fremdmittel eingesetzt werden.

In Deutschland gelten Hedge-Fonds laut Gesetz als Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken. Angeboten werden dabei Dachfonds, die öffentlich vertrieben werden dürfen. Sie investieren in entsprechende Zielfonds, um das Risiko durch eine breite Streuung zu mindern. Im Gegensatz hierzu dürfen Singlefonds nur als Privatplatzierung durch Kreditinstitute im Rahmen eines Beratungsgesprächs angeboten werden. Sie sind ist eher für Institutionelle sowie Firmen gedacht. Der Anlageberater darf sie nur bekannten Kunden empfehlen.

Für Privatanleger kommen daher regelmäßig nur Dachfonds in Betracht. Anders als bei herkömmlichen Investmentfonds muss kein börsentäglicher Kurs ermittelt werden, laut Investmentgesetz reicht dies einmal pro Quartal. Die in Deutschland vertriebenen Fonds haben sich aber für einen kürzeren Turnus entschieden, der von täglich bis monatlich reicht. In diesem Zeitrahmen ist dann auch die Rückgabe von Anteilen möglich. Durch diese Beschränkung sollen die Fonds freier in ihrer Mittelverwendung sein. Denn die tägliche Rückgabe kann zu Liquiditätsproblemen führen, wie sich jüngst bei den Immobilienfonds gezeigt hat.

Der steuerliche Hintergrund

Das InvG benutzt nicht den Begriff Hedgefonds, sondern Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken. Im Prinzip ist alles erlaubt, der Anlagefreiheit sind keine Grenzen gesetzt. Lediglich Immobilien sind Tabu. Der für Privatanleger in Frage kommende Dachfonds investiert in entsprechende Zielfonds, um das Risiko zu mindern. Dabei muss er mindestens fünf Hedgefonds im Depot haben, da sich die Maximalanlage auf 20% pro Fonds begrenzt. Eine Beteiligung an anderen Dachfonds, die wiederum in Hedgefonds investieren, ist nicht erlaubt.



Single-Hedgefonds

Diese Form kommt für Privatanleger weniger in Frage und ist eher für institutionelle Anleger sowie Firmen gedacht. Denn die Single-Variante darf nicht öffentlich vertrieben werden, sondern nur mittels Privatplatzierung durch Kreditinstitute. Sie werden in der Regel von einem Manager verwaltet und gehen zumeist nur einer einzigen Strategie nach.

Checkliste der Kriterien für Single-Fonds

  • Anlagegrundsätze. Renditeerzielung durch Aufnahme von Krediten, Einsatz von Derivaten oder Leerverkäufen.
  • Investitionsgrad. Um sie von Private Equity-Fonds abzugrenzen, dürfen sie nur maximal 30 Prozent ihres Vermögens in nicht börsennotierte Unternehmen investieren.
  • Anteilspreisermittlung. Diese muss mindestens einmal pro Kalendervierteljahr erfolgen.
  • Rückgabe. Anleger müssen ihre Absicht bis zu 40 Tage vor Rückgabetermin erklären.
  • Angebot. Sie dürfen nur im Rahmen eines Private Placements vertrieben werden. Der Anlageberater darf sie nur bekannten Kunden empfehlen.

Dach-Hedgefonds

Sie haben eine höhere Risikostreuung und dürfen öffentlich vertrieben werden – auch an Privatanleger. Anders als bei herkömmlichen Fonds muss bei Hedge-Fonds kein börsentäglicher Kurs ermittelt werden. Notwendig ist dies lediglich einmal pro Quartal. Die ersten in Deutschland zugelassenen Fonds haben sich für die monatliche Ermittlung entschieden. Analog hierzu ist auch die tägliche Rückgabe von Anteilen nicht möglich. Laut InvG muss dies bei Dachfonds nur einmal in 100 Tagen sein, die Fonds werden sich hier jedoch auch dem Monatsturnus anpassen. Will ein Anleger seine Anteile zurückgeben, werden sie bis zum nächst möglichen Termin gesperrt.


Checkliste der Kriterien für Dach-Fonds

  • Anlagegrundsätze. Investition ist nur in Zielfonds möglich. Das sind deutsche Single-Hedgefonds oder Auslandsanteile, deren Anlagepolitik den Anforderungen der inländischen Papiere entsprechen.
  • Risikohinweis. Anlageberater sind verpflichtet, ihre Kunden auf die Risiken hinzuweisen und müssen sicherstellen, dass die Investition für den Kunden geeignet ist.
  • Investitionsgrad. Pro Zielfonds darf nur 20 Prozent des Vermögens aufgewendet werden.
  • Gesellschaft. Es dürfen nur zwei Zielfonds des gleichen Emittenten oder Fondsmanagers im Depot liegen. Die Anlage in Dachfonds ist nicht zulässig.
  • Bankbestände. Nur 49 Prozent des Vermögens eines Dachfonds darf in Bankguthaben und Geldmarktinstrumente angelegt werden. Ein Grundsatz, der auch für Immobilienfonds gilt.
  • Leerverkäufe. Dies ist den Singlefonds vorbehalten. Lediglich zur Währungsabsicherung von gehaltenen Fondsanteilen dürfen Devisenterminkontrakte erworben werden.


Steuerliche Besonderheiten

Grundsätzlich werden Hedge-Fonds steuerlich wie herkömmliche Þ Investmentfonds behandelt. Also muss lediglich der Besitzer die im Fonds angefallenen Erträge versteuern, entweder bei Thesaurierung oder Ausschüttung. Erfüllt der Dach-Hedgefonds seine Veröffentlichungspflichten, fallen für den Privatanleger kaum steuerpflichtige Einnahmen ein. Denn nicht zu den Einnahmen zählen Erträge aus Termingeschäften oder Veräußerungsgeschäfte i.S.d. § 23 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 EStG.
Steuer-Hinweis: Die Steuerfreiheit gilt sogar Stillhalterprämien aus Leerverkäufen, Glattstellungsgeschäfte, verfallene Optionen und Swaps, die bei der Direktanlage als sonstige Einnahme nach § 22 Nr. 3 EStG zu versteuern ist. Lediglich die im Fonds erhaltenen Dividenden und Zinsen sind steuerpflichtig. In der Regel handelt es sich aber nur um marginale Größenordnungen. Bis Ende 2005 müssen Hedge-Fonds keinen Zwischengewinn ermitteln und bekannt machen (BMF 2.6.2005, IV C 1 - S 1980 - 1 - 87/05, BStBl 2005 I S. 728).

Hedge-Fonds sind im Vergleich zu herkömmlichen Fonds bei den Gebühren teuer, teilweise wird eine erfolgsabhängige Provision verlangt. Das kann dazu führen, dass per Saldo die Kosten die steuerpflichtigen Erträge übersteigen. Dieses Minus kann steuerlich aber nicht als negative Einnahme genutzt werden, sondern verbleibt als Verlustvortrag auf der Fondsebene. Verkauft der Anleger seine Anteile, unterliegen diese als privates Veräußerungsgeschäft im Rahmen des § 23 EStG der Besteuerung. Das Halbeinkünfteverfahren greift nicht.

Der Auszug ist dem Ratgeber „Kapitalanlage und Steuern“, Seite 232 entnommen

Quelle: Kapitalanlage und Steuern - vom 04.08.06