Steuerberatung -

Haushaltsnahe Dienstleistungen: Steuerermäßigung ab 2006

Bei Aufwendungen für allgemeine haushaltsnahe Dienstleistungen (u.a. von Gärtnern, Fensterputzern, Dienstleistungsagenturen und privaten Umzugsunternehmen) ermäßigt sich die Einkommen­steuer ab 2006 um 20 %, höchstens 600 €.

Dieser Höchstbetrag erhöht sich bei Inanspruchnahme von Pflege- und Betreuungsleistungen auf 1.200 €. Außerdem ermäßigt sich die Einkommen­steuer bei Inanspruchnahme von Hand­wer­ker­leistungen um weitere 20 %, höchstens 600 €.

Begünstigt sind die Arbeitskosten zuzüglich Umsatzsteuer, nicht jedoch die Materialkosten für alle Handwerkerleistungen, die Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen betreffen. Hierzu gehören u.a. das Streichen und Tapezieren von Innenwänden, die Modernisierung des Badezimmers, die Erneuerung des Bodenbelags, von Fenstern und Türen oder der Heizungsanlage. Begünstigt sind ebenso Garten-/Wegebauarbeiten.

Wichtig: Die Bezahlung der Rechnung muss unbar auf das Konto des Handwerksbetriebs erfolgen! Barquit­tungen erkennt der Fiskus nicht an. Die Arbeitskosten und die anteilige Umsatzsteuer müs­sen außerdem auf der Rechnung separat ausgewiesen werden.

Beispiel: Ein Parkettleger verlegt in Ihrem Wohnzimmer neues Parkett. Seine Rechnung beläuft sich auf insgesamt 2.000 € zuzüglich 16 % Umsatzsteuer = 320 €. Davon entfallen 1.500 € auf Arbeitskosten und 500 € auf Materialkosten.
Arbeitskosten 1.500 €
zuzüglich 16 % Umsatzsteuer 240 €
Zwischensumme 1.740 €
davon 20 % Steuerermäßigung 348 €

§ 35a Abs. 2 EStG

Hinweis: Für den Steuerberater und seine Mitarbeiter wird es immer schwieriger zu prüfen, welche haltshaltsnahe Dienstleistungen Mandanten während des Jahres entstanden sind? Eine schwierige und zeitaufwendige Aufgabe – mit der zweiseitigen „ABC-Checkliste“ aus der Mandanten-Information zu den haushaltsnahen Dienstleistungen kein Problem!

Ihre Mandanten kreuzen einfach an, welche Maßnahmen sie haben durchführen lassen und können gleichzeitig vorab beurteilen, für welche Leistungen die Steuerermäßigung greift. Sie punkten gleich zweimal: Ohne weitere Nachfragen liefern Ihre Mandanten Ihnen einen Baustein zur Steuererklärung und Sie haben sie gleichzeitig auf alle „Eventualitäten des Steuerrechts“ aufmerksam gemacht.

Für Ihre Bestellung der sechsseitigen Mandanten Information, die nach erscheinen des BMF Schreibens (voraussichtlich Ende Juli) lieferbar ist, wenden Sie sich bitte an den Verlag; per E-Mail: kundenservice(at)deubner-verlag.de, telefonisch: 0221 937018-39 oder per Fax: 0221 937018-90.

Quelle: BMF - Information vom 31.05.06