Steuerberatung -

Internationales Verständigungs- und Schiedsverfahren

Für Unternehmen, die international tätig sind und auch im Ausland in verbundenen Unternehmen oder Betriebsstätten Einkünfte erzielen hat das BMF ein umfangreiches Merkblatt zum internationalen Verständigungs- und Schiedsverfahren auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen herausgegeben.

Darin wird darauf hingewiesen, dass ein Steuerpflichtiger bei seinem zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Einleitung eines Verständigungsverfahren mit einem ausländischen Staat stellen kann. Voraussetzung ist, dass geltend gemacht wird, dass eine gegen ein DBA verstoßende Besteuerung vorliegt oder droht.

Soweit eine Besteuerung lediglich zu einer Doppelbesteuerung führen könnte, die ihrer Art nach durch das DBA vermieden werden soll, kann der Antrag schon hierauf gestützt werden, ohne dass feststeht, welcher Staat vertraglich zur Beseitigung der Doppelbesteuerung verpflichtet ist.

Als Beispiele für eine dem DBA nicht entsprechende Besteuerung werden genannt:

  • Einkünfte, die im anderen Staat aufgrund eines DBA nicht zu versteuern sind, werden dort zur Besteuerung herangezogen;
  • im anderen Staat zu besteuernde Einkünfte sind nicht zutreffend auf der gemeinsamen Rechtsgrundlage des DBA abgegrenzt worden;
  •  die Besteuerung im anderen Staat verstößt gegen das Diskriminierungsverbot des DBA;
  • der andere Staat ist bei der Gewährung von Steuerentlastungen aufgrund eines DBA in einer Weise säumig, die Rechte nach dem DBA nachhaltig beeinträchtigen;
  • ein Qualifikationskonflikt verursacht eine Doppelbesteuerung, die ihrer Art nach durch das DBA vermieden werden soll.

Das Merkblatt enthält auch die notwendigen Antragsformulare.

Verwaltungsanweisung im Volltext

Quelle: BMF - Schreiben vom 13.07.06