Steuerberatung -

Inventar-Pachtvertrag zwischen nahen Angehörigen

Ein zwischen nahen Angehörigen abgeschlossener Pachtvertrag über das Inventar eines Betriebs kann steuerlich auch dann anzuerkennen sein, wenn sich der Wert des gepachteten Inventars durch Veräußerungen und Ausbuchungen im Laufe der Zeit stetig verringert hat und die Ersatzbeschaffungen vom Pächter vorzunehmen sind.

Bei einer Pachtdauer von - wie im Streitfall - zunächst fünf Jahren kann der Wechsel im Bestand des Inventars durch Vereinbarung eines jährlichen Pachtzinses in durchschnittlicher Höhe gemessen am voraussichtlichen Bestand berücksichtigt werden.

Hinzu kommt, dass ein sinkender Pachtzins auch bei Vereinbarungen zwischen fremden Dritten regelmäßig nicht vereinbart wird. Das FG hat es daher abgelehnt, die betrieblichen Pachtzahlungen um den unangemessenen Teil zu kürzen.

Hinweis: Soweit dem Pächter der Instandhaltungsaufwand für das Inventar auferlegt wird, entspricht dies den zivilrechtlichen Regelungen.

Urteil des FG Niedersachsen vom 18.10.2005 (13 K 392/02)

Quelle: FG Niedersachsen - Urteil vom 18.10.05