Steuerberatung -

Kontenabrufverfahren ist ein Beitrag zu mehr Steuerehrlichkeit und Steuergerechtigkeit

Vor einem Jahr, zum 1.04.2005, wurde durch das Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit das steuerliche Kontenabrufverfahren eingeführt. Die Pressemitteilung des BMF vom 06.04.2006 führt hierzu aus:

Das Kontenabrufverfahren hat sich bereits nach einem Jahr in der Praxis hervorragend bewährt: Zwischen dem 1.04.2005 und dem 31.03.2006 hat das Bundeszentralamt für Steuern 15.464 Kontenabrufe nach § 93 Abs. 7 und 8 AO durchgeführt.

Allein im März 2006 ist von dieser Möglichkeit 2.393 Mal Gebrauch gemacht worden. Der Bundesregierung liegen zwar keine Zahlen darüber vor, in wie vielen Fällen durch einen Kontenabruf Steuerhinterziehungen oder Leistungsmissbräuche aufgedeckt werden konnten. Fest steht jedoch, dass auf diesem Wege eine Vielzahl bislang unbekannter Konten und Depots aufgedeckt werden konnte. Die Finanzämter haben dabei wertvolle Ermittlungsansätze gewonnen.

Ebenso wichtig ist die präventive Wirkung eines möglichen Kontenabrufs. Nach Auskunft der Finanzverwaltungen der Länder hat sich seit seiner Einführung die Mitwirkungsbereitschaft bestimmter Gruppen von Steuerpflichtigen deutlich erhöht. Das Kontenabrufverfahren dient der Schaffung von mehr Steuergerechtigkeit.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 22.03.2005 deutlich gemacht, dass die Kontenabrufmöglichkeit ein geeignetes Mittel ist, um einen gleichmäßigen - und aus meiner Sicht gerechteren - Vollzug der Steuergesetze zu gewährleisten. Der Bundesfinanzhof hält die steuerliche Kontenabrufmöglichkeit sogar für verfassungsrechtlich geboten.

Hinweis: Wussten Sie schon...?
Derzeit werden an den deutschen Börsen rund 28.000 verschiedene Zertifikate gehandelt: Ob Bonus, Fallschirm, Discount, Speed oder Schutz - das Jahr 2005 kann als ein Jahr der Zertifikate in die Geschichte der Geldanlagen eingehen. Ein wichtiges Argument ist dabei immer die Steuerfreiheit nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist. Dies nehmen Privatanleger gerne auf, schließlich müssen sie sich dann nicht um den Zinsabschlag oder Angaben in ihrer Steuererklärung kümmern. Eine Rechnung, die leider nicht in allen Fällen aufgeht! Hilfreich hier das neue Jahrbuch „Kapitalanlagen und Steuern 2006“ (Link zum Buch), in dem die unterschiedlichen Kapitalanlageformen in Funktion und steuerlicher Behandlung übersichtlich und praxisnah dargestellt sind.

BMF-Pressemitteilung Nr. 47/2006 vom 06.04.2006

Quelle: BMF - Pressemitteilung Nr. 47/2006 vom 06.04.06