Steuerberatung -

Mietwohngrundstück als Sonderbetriebsvermögen

Im (Mit-)Eigentum von Gesellschaftern stehende Mietwohngrundstücke können geeignet und bestimmt sein, als gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen den betrieblichen Zwecken der Personengesellschaft zu dienen, etwa indem der Gesellschaft aus den Erträgen zusätzliche Mittel für betriebliche Zwecke zugeführt werden oder das Grundstück zur Sicherung betrieblicher Kredite eingesetzt wird.

Diesen Rechtssatz hatte das FG zutreffend auf den Streitfall angewendet, indem es von einer Widmung der Grundstücke für den Betrieb durch den Erblasser ausgegangen ist. Danach waren die Grundstücke bis zu seinem Ableben sein Sonderbetriebsvermögen und wurden mit dem Erbfall wegen der Rechtsnachfolge der Kläger, die nicht Gesellschafter waren oder zugleich wurden, entnommen.

Beschluss im Volltext

Quelle: BFH - Beschluss vom 06.04.06