Steuerberatung -

Privatnutzung des betrieblichen Telefonanschlusses durch Selbstständige nicht steuerfrei

BFH bestätigt mit Urteil vom 21.06.2006 (XI R 50/05) Entscheidung des FG Münster vom 17.08.2005 (12 K 3383/03 E).

Die private Nutzung der betrieblichen Telekommunikationsgeräte durch Arbeitnehmer sollte sich im Interesse des Unternehmens in einem begrenzten Rahmen bewegen und ist demnach derer durch Selbstständige nicht gleichzusetzen.

 

Sie müssen den privaten Nutzungsanteil als Betriebseinnahme verbuchen.

 

 

 

 

 

Quelle: BFH - Urteil vom 21.06.06