Steuerberatung -

Rechtsformvergleich nach MoMiG (GmbH-Recht)

Am 26. Juni 2008 hat der Bundestag das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) beschlossen.

Der geplante Termin, zu dem das Gesetz in Kraft treten soll, ist nun spätestens Ende des Jahres. Entgegen den ursprünglichen Plänen ist zwar weiterhin ein Muster-Gesellschaftsvertrag vorgesehen, jedoch bedarf dieser immer noch der notariellen Beurkundung.

Die Gebühren hierfür sollen jedoch gesenkt werden. Bei der klassischen GmbH bleibt das Mindestkapital weiterhin bei 25.000 €. Eine Absenkung auf 10.000 € ist somit vom Tisch. Um den Existenzgründern jedoch den Einstieg in eine GmbH zu erleichtern, gibt es zukünftig die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (Mini-GmbH). Diese kann ohne Mindeststammkapital gegründet werden.

Um bei der Fülle der geplanten Gesetzesänderungen den Überblick zu halten, schauen Sie doch einfach auf unser RerformenBarometer

Ein tabellarischer Rechtsformvergleich der bisherigen GmbH, der MoMiG-GmbH, der haftungsbeschränkten Mini-GmbH und der „deutschen Limited“ von Rechtsanwalt (LL.M.) und Steuerberater Lars Ahlbory, Köln gibt Ihnen eine praktische übersichtliche Hilfestellung.

Seminar-Tipp zu diesem Thema:
Die Reform des GmbH-Rechts (MoMiG)

Quelle: RA STB Ahlbory - Beitrag vom 21.08.08