Steuerberatung -

Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2007

Mit dem Gesetzentwurf wird eine Vielzahl zwingend erforderlicher steuerlicher Maßnahmen umgesetzt, die aufgrund des vorzeitigen Endes der 15. Legislaturperiode im letzten Jahr nicht mehr verwirklicht werden konnten. Dazu gehören u.a. steuerrechtliche Änderungen als Reaktion auf BFH-Rechtsprechung, Anpassungen an das Gemeinschaftsrecht, Umsetzung von Forderungen des Rechnungsprüfungsausschusses des Deutschen Bun­destages sowie rein redaktionelle Änderungen, wie z.B. die Korrektur fehlerhafter Verweise.

Besonders hervorzuheben sind dabei folgende Regelungen:

  • Erweiterung des steuerrechtlichen Inlandsbegriffs im EStG, KStG und GewStG („Energieerzeugung im Bereich des Festlandssockels“)
  • Regelung zur korrespondierenden Besteuerung von vGA, § 32a KStG und § 3 Nr. 40 EStG, § 8b KStG
  • Änderungen bei der betrieblichen, nicht kapitalgedeckten Altersvorsorge:
  • Erfassung bestimmter Arbeitgeberzahlungen an nicht kapitalgedeckte Versorgungssysteme als Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit, § 19 Abs. 1 Nr. 1 und 3 EStG;
  • Einführung einer Pauschalbesteuerungspflicht in Höhe von 15 % für Sanierungsgelder sowie Son­der- und Gegenwertzahlungen des Arbeitsgebers an kommunale, kirchliche und betriebliche Zu­satzversorgungskassen, § 40b EStG;
  • langfristig gestreckter, stufenweiser Einstieg in die nachgelagerte Besteuerung für nach dem 31.12.2007 ge­leistete laufende Ausgaben des Arbeitsgebers für die Altersvorsorge seiner Arbeitnehmer an be­triebliche, nicht kapitalgedeckte Zusatzversorgungskassen, § 3 Nr. 56 EStG.
  • Die sozialversicherungsrechtliche Behandlung der nunmehr pauschal zu besteuernden Sanierungs- so­wie Sonder- und Gegenwertzahlungen des Arbeitgebers an kommunale, kirchliche und betriebliche Zu­satzversorgungskassen wird noch durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales geprüft.
  • Einführung einer Norm für die Abwicklung von Aktiengeschäften an der Börse in zeitlicher Nähe zum Ausschüttungstermin („manufactured dividends“), § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG und Folgeänderungen
  • Prüfungsrecht für Jahressteuerbescheinigungen nach § 24c EStG, § 50b EStG
  • Aufnahme einer Regelung in das EStG, die Freistellungen aufgrund von DBA ausschließt, wenn Ein­künfte im anderen Staat nicht besteuert werden, § 50d Abs. 9 EStG
  • Änderungen im Bereich der Altersvorsorge/Alterseinkünfte, u.a. Verbesserungen im Bereich der Be­rücksichtigung von Beiträgen für eine private Basis-/“Rürup“-Rente im Rahmen der Günstigerprüfung für Vorsorgeaufwendungen, § 10 Abs. 4a EStG
  • Regelung zur Rückzahlung von Geschäftsguthaben an ausscheidende Mitglieder von Genossenschaf­ten, §§ 34, 38 KStG
  • Monatliche statt wie bisher vierteljährliche Abgabe der Zusammenfassenden Meldung nach § 18a UStG
  • Gesetzliche Regelungen u.a. in der Abgabenordnung zur Einführung eines vorläufigen Bearbeitungs­merkmals im Hinblick auf die Einführung der steuerlichen Identifikationsnummer  
  • Einführung einer Gebührenpflicht für „APA-Verfahren“, § 178a AO
  • Steuern und Abgaben des Schuldners, die im vorläufigen Insolvenzverfahren von einem vorläufigen Insolvenzverwalter oder mit dessen Zustimmung begründet werden, gelten zukünftig nach Insolvenz­eröffnung als Masseverbindlichkeiten, § 251 Abs. 4 AO
  • Ausnahme vom Zwischengewinn bei Hedgefonds, § 5 Abs. 3 InvStG
  • Anpassung der StBGebV an entfallene und neu hinzugekommene Gebührentatbestände

Referentenentwurf im Volltext

Quelle: BMF - Referentenentwurf vom 11.07.06