Das BMF stellt in seinem Schreiben (IV B 6 - S 1300 - 367/06) die Regeln für die abkommensrechtliche Behandlung der Vergütungen aus unselbstständiger Arbeit anhand des OECD-MA dar.
Bei der steuerlichen Beurteilung von Vergütungen aus unselbstsändiger Arbeit sind insbesondere die Bestimmungen des nationalen Rechts und die des jeweils einschlägigen DBA zu beachten, wobei die Regelungen des OECD-MA für die Auslegung einzubeziehen sind, so das BMF-Schreiben.
Quelle: BMF - Schreiben vom 14.09.06