Steuerberatung -

Steuerliche Behandlung von Pflegefamilien - Bundesfinanzministerium verhindert Schlechterstellung

Geldleistungen für die Betreuung von Kindern in Vollzeitpflege sind auch zukünftig von der Einkommensteuer freigestellt. Erst wenn mehr als sechs Kinder (früher: fünf Kinder) im Haushalt aufgenommen werden, wird von einer steuerpflichtigen Erwerbstätigkeit ausgegangen und zwar unabhängig von der Höhe des erhaltenen Pflegegeldes.

Hierzu erklärt die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen, Dr. Barbara Hendricks:

„Das Bundesministerium der Finanzen hat stets die Auffassung vertreten, dass Pflegefamilien nicht als Unternehmer anzusehen und dass die ihnen für die Aufnahme von Pflegekindern gezahlten Gelder als steuerfreie Beihilfen zu behandeln sind.

 

 

 

Auf Initiative der Länder war im Frühjahr eine Verwaltungsanweisung beschlossen worden, nach der ab 2008 von einer steuerpflichtigen Erwerbstätigkeit ausgegangen werden sollte, sofern die im Pflegegeld enthaltenen Erziehungsbeiträge pro Jahr und Pflegehaushalt insgesamt 24.000 Euro übersteigen.

 

 

Da diese Regelung für Pflegefamilien zu untragbaren Härten geführt hätte, haben wir die Länder zu einer erneuten Erörterung aufgefordert, die nunmehr eine Aufhebung des früheren Beschlusses zur Vollzeitpflege zum Ergebnis hat. Mit der nun gefunden Regelung (Abgrenzung nach der Anzahl der aufgenommenen Kinder) wird nicht mehr an die Höhe der Pflegegelder angeknüpft. Die „Sechs Kinder-Grenze“ wird faktisch zur generellen  Steuerfreiheit führen, da nach unseren Erfahrungen die Aufnahme von mehr als sechs Pflegekindern eine absolute Ausnahme darstellt.

 

 

 

Wir fördern das Engagement von Pflegefamilien damit weiterhin umfangreich und nachhaltig.“

Quelle: BMF - Pressemitteilung vom 27.09.07