Steuerberatung -

Übertragung von Rücklagen nach § 6b EStG

Die bei der Veräußerung eines Wirtschaftsguts aufgedeckten stillen Reserven können gemäß § 6b EStG auf ein andres begünstigtes Wirtschaftsgut übertragen werden.

Wird diese Übertragung nicht im selben Wirtschaftsjahr vorgenommen, so kann der Steuerpflichtige eine den Gewinn mindernde Rücklage bilden.

Die Bildung der Rücklage ist in der Steuerbilanz oder der Anpassungsrechnung nach § 60 Abs. 2 Satz 1 EStDV des Steuerpflichtigen nur zulässig, wenn das steuerliche Wahlrecht in Überweinstimmung mit der Handelsbilanz ausgeübt wird.
Das BMF nimmt in seinem aktuellen Schreiben zu der Übertragung der Rücklagen nach § 6b EStG von der Kapitalgesellschaft auf ein Wirtschaftsgut einer Tochtergesellschaft Stellung. Dabei werden die Problemkreise
  • Auflösung der Rücklage bei der Kapitalgesellschaft und
  • Minderung der Anschaffungs-/Herstellungskosten des Wirtschaftsgutes bei der Personengesellschaft (Mitunternehmerschaft)

ausführlich dargestellt.

Hinweis: Die Grundsätze des Schreibens gelten für alle Rücklagen, die nicht auf Veräußerungen im Zeitraum vom 01.01,1999 bis 31.12.2001 beruhen.

BMF-Schreiben vom 15.01.2008, IV B 2 – S 2139/07/0003

Quelle: BMF - Schreiben vom 23.01.08