Steuerberatung -

Überversorgung bei Ehegatten-Arbeitsverhältnissen

Im Rahmen von Ehegatten-Arbeitsverhältnissen wird häufig auch eine betriebliche Altersversorgung durch die Übernahme von Einzahlungen an Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen vereinbart.

Die Beiträge stellen beim Arbeitgeber grundsätzlich Betriebsausgaben dar. Dabei sind die Regelungen in § 3 Nr. 63 und § 40b EStG sowohl für die rein arbeitgeberfinanzierten als auch die Beiträge des Arbeitgebers, die durch Entgeltumwandlung finanziert werden zu beachten.

Das Ministerium der Finanzen des Saarlandes weist darauf hin, dass im Hinblick auf die steuerliche Abzugsfähigkeit zu prüfen ist, ob eine Überversorgung des mitarbeitenden Ehegatten vorliegt. Es macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass die im BMF-Schreiben vom 03.11.2004 genannte 30 % Regelung überholt ist.

Ministerium der Finanzen Saarland vom 15.12.2005 (B/2 – 4 – 49/05 – S 2333)

Quelle: Ministerium der Finanzen Saarland - Verwaltungsanweisung vom 15.12.05