Steuerberatung -

Umsatzsteuerfreiheit für Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten

Aufsteller von Geldspielautomaten mussten bisher ihre Umsätze der Umsatzsteuer unterwerfen. Im Anschluss an das EuGH-Urteil vom 17.02.2005 (Rs. C-453/02 und C-462/02 – Linneweber und Akritidis -) hat der BFH mit Urteil vom 12.05.2005 (BStBl II S. 617) jedoch entschieden, dass nach Art. 13 Teil B Buchst. f der Richtlinie 77/388/EWG eine Umsatzsteuerpflicht nicht besteht.

Das BMF hat nunmehr im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder zu den sich aus der Anwendung dieses Urteils ergebenden Auswirkungen auf die Bilanzierung Stellung genommen.

Dabei wurde auf das Datum der Entscheidung des EuGH vom 17.02.2005 abgestellt. Das BMF-Schreiben nimmt ausführlich Stellung zu folgenden Problemkreisen:

  • Ansatz einer Forderung auf Erstattung von Umsatzsteuer
  • Ansatz einer Verpflichtung zur Zahlung von Umsatzsteuer bei einem Vorsteuerüberschuss
  • Änderung der Umsatzsteuerfestsetzung für das Anschaffungs-/Herstellungsjahr bei Anschaffung oder Herstellung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens
  • Änderung der Umsatzsteuerfestsetzungen für Jahre nach dem Anschaffungs-/Herstellungsjahr Herstellungsjahr bei Anschaffung oder Herstellung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens
  • Änderung der Umsatzsteuerfestsetzung nach Betriebsveräußerung oder –aufgabe.

Verwaltungsanweisung im Volltext

Quelle: BMF - Schreiben vom 05.07.06