Steuerberatung -

Umstrukturierung: Beratungsbedarf überprüfen!

Was auf den ersten Blick nur als Regelung mit internationalem Bezug erscheint, hat weit reichende Konsequenzen für eventuell geplante Umstrukturierungsmaßnahmen auf nationaler Ebene:

Der Bundesfinanzminister hat das „Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG)“ als Referentenentwurf vorgelegt. Grundgedanke des Entwurfs ist es, die Aufdeckung und Versteuerung der stillen Reserven in allen Fällen zu gewährleisten, in denen

  • ein Rechtsträgerwechsel (durch Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolge) stattfindet,
  • Vermögen die betriebliche Sphäre verlässt,
  • die Steuerpflicht endet, oder
  • Wirtschaftsgüter dem deutschen Besteuerungszugriff entzogen werden.

Der deutsche Fiskus kann nach dem Entwurf immer dann eine Besteuerung stiller Reserven verlangen, wenn ein Wirtschaftsgut in eine ausländische Betriebstätte überführt wird. Bei Verschmelzungen oder Spaltungen kann bisher unter bestimmten Voraussetzungen ein steuerlicher Verlustvortrag der übertragenden Gesellschaft bei der übernehmenden Kapitalgesellschaft genutzt werden. Diese Möglichkeit soll entfallen. Soweit in Verschmelzungswerten neben dem Buch- bzw. dem gemeinen Wert auch ein Zwischenwertansatz möglich war, soll auch dieser entfallen. Ob alle Neuregelungen im Gesetzgebungsverfahren Bestand haben werden, bleibt abzuwarten. Soweit Sie betriebliche Umstrukturierungen planen, sollten Sie aber vorsichtshalber frühzeitig den Kontakt zu uns suchen, weil Entscheidungen unter Umständen vorgezogen werden sollten.

Gesetzesentwurf im Volltext

Quelle: BMF - Gesetzesentwurf vom 21.04.06