Steuerberatung -

Verkauf eines vor 1999 entnommenen Grundstücks

Das FG München hat jetzt entschieden, dass die sog. Anschaffungsfiktion bei privaten Veräußerungsgeschäften mangels ausdrücklicher gesetzlicher Regelung nicht auf Grundstücksentnahmen vor dem 01.01.1999 anzuwenden ist. Hier ein Beispiel ...

Beispiel: Im Juni 1996 wurde ein Grundstück aus dem Betriebsvermögen entnommen und im Mai 2006 – also innerhalb von zehn Jahren – verkauft. Der hierbei entstehende Gewinn wäre demnach nicht steuerpflichtig. Das Finanzamt will die neue Rechtslage aber auch auf Entnahmen vor 1999 anwenden und hat daher gegen das Urteil Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt.

Hinweis: Beim Verkauf eines Grundstücks liegt seit 1999 ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft vor, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf nicht mehr als zehn Jahre liegen. Dabei gilt als Anschaffung auch die Überführung eines Wirtschaftsguts aus dem Betriebsvermögen in das Privatvermögen durch Entnahme oder Betriebsaufgabe.

Urteil im Volltext

Quelle: FG München - Urteil vom 06.12.05