Steuerberatung -

Vorschläge des IDW zur Neukonzeption der Kapitalerhaltung und zur Ausschüttungsbemessung

Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) spricht sich dafür aus, dass die Vorschriften zur Kapitalerhaltung und zur Ausschüttungsbemessung fortentwickelt werden.

Ziel der Maßnahmen sollte vor allem sein, den Unternehmen die Anwendung der International Financial Reporting Standards (IFRS) wahlweise im Jahresabschluss (Einzelabschluss) zu ermöglichen. Ein Wahlrecht zwischen den IFRS und den Vorschriften des HGB käme insbesondere denjenigen Unternehmen zugute, die bereits ihren Konzernabschluss nach den IFRS aufstellen.

Werden die IFRS im Jahresabschluss angewandt, ist dies im Sinne eines wirksamen Gläubigerschutzes zu flankieren durch die Einführung eines liquiditätsorientierten Solvenztests in Form einer mittelfristigen Prognose der Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft. Noch weiter zu erörtern ist, ob ein solcher Solvenztest künftig für alle Kapitalgesellschaften vorgesehen werden sollte. Mit Blick auf die Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Gesellschaftsrechts befürwortet das IDW die Abschaffung des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestkapitals.

 

 

 

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Quelle: IDW - Pressemitteilung vom 12.09.06