Steuerberatung -

Weitere Verbesserung der Pflegeversicherung

Zum Entwurf eines Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes hat der Bundesrat in einer Plenarsitzung eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben.

Ziel des Gesetzentwurfs der Bundesregierung ist die Fortentwicklung der 1995 eingeführten Pflegeversicherung. Einer der Schwerpunkte des über 250 Seiten starken Entwurfs liegt im Ausbau der ambulanten Pflege. Dazu sollen Pflegestützpunkte eingerichtet und eine Pflegezeit für Beschäftigte eingeführt werden.

In seiner Stellungnahme begrüßt der Bundesrat grundsätzlich die Konzeption des Gesetzentwurfs und zeigt auf, wie das Gewollte noch besser erreicht werden kann. So spricht er sich dafür aus, die regionalen Versorgungsstrukturen stärker bei der Umsetzung der Pflegeversicherung zu berücksichtigen. Zahlreiche Änderungswünsche betreffen die Organisation der geplanten Pflegestützpunkte und der Pflegeberatung.

 

 

 

Der Bundesrat schlägt erleichterte Voraussetzungen für die Kurzzeitpflege vor. Sie dürfe nicht davon abhängig gemacht werden, dass die Pflegebedürftigkeit voraussichtlich mindestens sechs Monate dauert. Die geplante Erhöhung der Fördermittel geht dem Bundesrat nicht weit genug, weshalb er eine weitere Aufstockung fordert. Kritisch äußert sich die Stellungnahme auch zur Finanzierung der Pflegeversicherung. Nachdem die grundlegende Finanzreform mit dem geplanten Gesetz ausgeblieben sei, seien die Weichen für einen generationsgerechten Umbau der Pflegeversicherung und für eine umfassende Finanzreform zu stellen. Dabei müssten verschiedene Optionen geprüft werden.

 

 

Zudem bemängelt der Bundesrat die zentralistische Ausrichtung des Gesetzentwurfs, die der Zielsetzung der Föderalismusreform widerspricht, die Exekutivrechte der Länder zu stärken. Er kritisiert in diesem Zusammenhang vor allem die detaillierten Regelungen zur Einrichtung der Pflegestützpunkte und die umfassende Kompetenzübertragung auf den Spitzenverband Bund der Pflegekassen.

Quelle: Bundesrat - Pressemitteilung vom 30.11.07