Steuerfachangestellte, Zwangsvollstreckung -

Dienstleistungsrichtlinie überarbeitet

Die EU-Kommission hat vor dem Europäischen Parlament ihren geänderten Vorschlag für die Dienstleistungsrichtlinie vorgestellt.

Der neue Text nimmt weitestgehend die vom EP im Februar geforderten Änderungen auf, etwa die Ersetzung des umstrittenen Herkunftslandsprinzips durch den "freien Dienstleistungsverkehr" oder die Herausnahme der Gesundheitsdienste aus der Richtlinie. Vom Herkunftslandprinzip soll damit nun endgültig abgerückt werden.

Von der Richtlinie ausgenommen werden sollen - wie vom Parlament in Erster Lesung beschlossen - diverse Bereiche (wir berichteten).

Dienste von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse hingegen, also Dienste, die einer Wirtschaftstätigkeit entsprechen und dem Wettbewerb offen stehen (etwa Leistungen der Verkehrs-, Energieversorgungs- und Kommunikationsnetze) fallen unter die Richtlinie. Die Richtlinie verlangt allerdings weder die Liberalisierung der öffentlichen oder privaten Einrichtungen vorbehaltenen Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse noch die Privatisierung der öffentlichen Einrichtungen, die Dienstleistungen erbringen. Auch müssen weder Monopole, die Dienstleistungen erbringen, abgeschafft werden noch Beihilfen, die mit den EU-Wettbewerbsvorschriften konform sind.

Auch die EU-Staats- und Regierungschefs konnten sich während ihres Treffens in Brüssel am 23./24. März auf die Grundsätze der Dienstleistungsrichtlinie verständigen. Im Laufe des Aprils wird die Kommission ihren überarbeiteten Vorschlag dem Ministerrat übergeben. Nach einem Gemeinsamen Standpunkt der Minister wird das EP sich in Zweiter Lesung äußern, so dass mit einer Annahme der Richtlinie Ende 2006/Anfang 2007 gerechnet werden kann.

Quelle: Europ. Parlament - Pressemitteilung vom 05.04.06