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Gefahr für das deutsche Notariat?

Das Bayerische Justizministerium sieht durch die Dienstleistungsrichtlinie das deutsche Notariat gefährdet.

Kürzlich hat die Europäische Kommission ihren überarbeiteten Entwurf für eine Dienstleistungsrichtlinie vorgestellt. Darin übernimmt die Kommission weitgehend den vom Europäischen Parlament vorgeschlagenen Kompromiss zwischen der notwendigen Liberalisierung des EU-Dienstleistungsmarkts einerseits und der Verpflichtung der Mitgliedstaaten zum Schutz des Allgemeininteresses andererseits.

Dennoch ist Kritik an dem Richtlinienentwurf laut geworden. So kritisiert die Bayerische Justizministerin Dr. Beate Merk, dass die Kommission entgegen dem ausdrücklichen Vorschlag des Parlaments die Notare in den Anwendungsbereich der Richtlinie einbeziehen will.

Die Europäische Kommission hatte bereits im Januar 2004 einen ersten Vorschlag für eine Dienstleistungsrichtlinie vorgelegt, der vom Herkunftslandprinzip ausging. Danach sollte für grenzüberschreitende Dienstleistungen, also z.B. auch Beurkundungen von Grundstücksgeschäften in Deutschland durch britische notary publics, grundsätzlich das Recht des Herkunftsstaats, in diesem Fall also britisches Recht, gelten. Das Europäische Parlament hatte demgegenüber nach langem Ringen am 16. Februar dieses Jahres zahlreiche Einschränkungen im öffentlichen Interesse, z.B. aus Gründen des Arbeitnehmer- und Verbraucherschutzes, gefordert. Insbesondere sollten die Notare ganz aus der Richtlinie ausgenommen werden. Denn Notare sind in Deutschland wie in den anderen kontinentaleuropäischen Ländern Träger eines öffentlichen Amtes, stehen in nächster Nähe zu den Beamten und Richtern und lassen sich daher nicht - wie etwa Rechtsanwälte - als reine Dienstleistungserbringer qualifizieren.

Der neue Kommissionsvorschlag hat die Vorschläge des Parlaments weitgehend übernommen. Die Notare sollen allerdings nur insoweit von der Richtlinie ausgenommen werden, als sie öffentliche Urkunden ausfertigen. "Dies bedeutet eine willkürliche Aufspaltung des Notarberufs", so Merk. " Die beurkundende und die beratende Tätigkeit des Notars sind so eng miteinander verknüpft, dass sie nicht voneinander getrennt werden können. Spaltet man sie künstlich auf und lässt eine Konkurrenz durch notaries zu, die lediglich die Beurkundung vorbereiten, so gefährdet dies die im Interesse des rechtssuchenden Publikums dringend notwendige Verbindung von Beurkundung mit vorhergehender Beratung!"

Der Vorschlag der Kommission ist jedoch noch nicht Gesetz. Als nächstes wird er im Rat beraten werden. "Hier ist es an der Bundesregierung, sich für den Vorschlag des Parlaments zu entscheiden und die Notare vollständig aus der Richtlinie auszunehmen", so Merk in München.

Quelle: Bayerisches Staatsministerium der Justiz - Pressemitteilung vom 12.04.06