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Vorsteuerabzug bei Tankquittungen

Keine Kleinbetragsrechnung bei hohen Tankkosten!

Hohe Benzinpreise können schnell dazu führen, dass an der Tankstelle mehr als  100 € bezahlt werden müssen. In diesem Fall reicht dem Finanzamt zur Gewährung des Vorsteuerabzugs nicht mehr nur die normale „Tank-Quittung“ aus.

Die Vereinfachungsregeln, die bei Rechnungen über Kleinbeträge gelten, entfallen. Eine ordnungsgemäße Rechnung im Sinne des Umsatzsteuergesetztes muss also her, die neben Namen und Anschrift des Rechnungsempfängers u.a. auch eine fortlaufende Rechnungsnummer und die Höhe der Umsatzsteuer ausweist.

Hinweis:
Oftmals wird ein Tankstellenbetreiber keine ordnungsgemäße Rechnung ausstellen können. Daher sollte man deshalb bereits im Vorfeld darauf achten, dass der Rechnungsbetrag die Grenze von 100 € nicht überschreitet, um den Vorsteuerabzug nicht zu gefährden.

Quelle: Deubner Redaktion - Steuertipps vom 10.04.06