BFH - Beschluss vom 04.11.2002 (VIII B 131/02)
Die Beschwerde ist unzulässig. Die Rechtsfrage, ob eine Mutter, die als bosnischer Kriegsflüchtling in der Bundesrepublik Deutschland lebt, hier ihr schwerbehindertes Kind pflegt und nicht als Arbeitnehmerin tätig ist, [...]