BFH - Beschluss vom 23.09.2009 (IX B 84/09)
Die Beschwerde hat keinen Erfolg. 1. Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO). Denn zum einen kommt Rechtsfragen, die --wie bei der Eigenheimzulage [...]