FG Hamburg - Urteil vom 09.10.2009 (2 K 100/09)
Die Beteiligten streiten darum, inwieweit die Leistungen der Klägerin umsatzsteuerbar sind. Insbesondere ist streitig, ob die sonstigen Leistungen, die die Klägerin erbracht hat, der Werbung oder der öffentlichkeit [...]